Leiharbeiter und Betierbsratswahl
Haben Leiharbeiter die bei uns seit 3 Monaten beschäftig sind auch ein Wahlrecht bei der Betierbsratswahl?
Community-Antworten (4)
15.03.2006 um 19:49 Uhr
wenn sie am wahltag 3 Monate beschäftigt sind, haben sie das aktive Wahlrecht
15.03.2006 um 22:03 Uhr
kleiner Zusatz zu Norbert: Es zählt nicht nur,wenn die Leiharbeiter seit 3 Monaten in der Firma sind,sondern auch die Zukunft.Wenn sie also seit 2 Monaten da sind,und es vorauszusehen ist,das sie noch einen weiteren bleiben,haben sie genauso die Wahlberechtigung! Also ist auch die Zukunft zu berücksichtigen.
16.03.2006 um 19:00 Uhr
@Arrowpower
Wo steht das denn?
16.03.2006 um 19:16 Uhr
@Abakus Was hast Du für ein Problem mit der (nicht ganz richtigen) Aussage auf der Grundlage von § 7 Abs.2 BetrVG?
Es kommt nämlich bei der Ermittlung der "3 Monatsfrist" tatsächlich nicht auf die bereits erfolgte Entleihzeit an, sondern auf die prognostizierte selbige. So können überlassene AN bereits am ersten Entleihtag wahlberechtigt sein.
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