Darf ein MA der 3 Monate im Betrieb ist eine Stützunterschrift leisten?
Hallo
Darf ein Mitarbeiter der 3Monate im Betrieb ist auch eine gültige Stützunterschrift leisten.
mfg Fumaso
Community-Antworten (2)
10.03.2006 um 19:28 Uhr
Hallo Fumaso,
ja, darf er. Er darf sich nur nicht zur Wahl stellen.
Gruß Bunny
10.03.2006 um 20:24 Uhr
Danke
mfg Fumaso
Verwandte Themen
Leiharbeiter Betriebsratsgröße
ÄlterHallo zusammen, hab da ein Problem bei der Feststellung der BR- Größe wegen den LA Wir sind 192 MA nach Bearbeitung der Wählerliste! Wir haben Saisonspitzen die mit LA abgefangen werden. 201
Aktives bzw. passives Wahlrecht für Ferienjobber?
ÄlterKönnen Ferienjobber (manchmal 2 Wochen, dann wieder 4 Wochen im Betrieb - je nach Länge der Ferien) an BR-Wahlen teilnehmen bzw. gewählt werden? Welcher Paragraph im Betriebsverfassungsgesetz bezieht
Kollegen nach dem AüG bei Betriebsratswahl wahlberechtigt?
ÄlterHallo Liebe Kolleginnen und Kollegen, Im nächsten Jahr sind ja Betriebsratswahlen. Nach dem § 7 Abs. 1 BetrVG sind auch Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers die zur Arbeitsleistung überlassen
Wählbarkeit. Kann man vergangene Betriebszugehörigkeit auch dazu zählen?
ÄlterHi :o) Folgendes: Im Gesetzestext steht ja zur Wählbarkeit: "Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören... Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeit
Passives Wahlrecht (Arbeitnehmer ist am Wahltag keine 6 Monate im Betrieb)
ÄlterHallo, wir haben die BR Wahl in Vorbereitung und ein Mitarbeiter der seit 16.09.2013 dem Betrieb angehört möchte sich für die Wahl aufstellen lassen. Wahlversammlung ist am 31.01.2014, also ist er