Nachrücker gibt es keine. Was ist wenn einer die Wahl nicht annimmt?
HILFE, was ist jetzt wenn einer der 9 gewählten die Wahl nicht annimmt? Nachrücker gibt es keine. Jetzt würde es doch mit 7 und einem Nachrücker weiter gehen. Muß der Nachrücker zur konst. Sitzung mit eingeladen werden, oder muß ich den ausladen, da ja die Einladungen schon raus sind.
Community-Antworten (11)
10.03.2006 um 17:29 Uhr
Wenn 9 von 9 Kandidaten gewählt werden, und einer davon zurücktritt, dann bedeutet das, dass der BR mit 8 Mitgliedern weiterarbeitet. Das bedeutet auch, dass er dann bereits mit 4 Anwesenden beschlussfähig ist.
Das bedeutet aber auch, dass eigentlich nach §13 (2) Nr.2 umgehend neu zu wählen ist.
"Eigentlich" heißt aber, dass ihr nur dann wirklich wählen müßt, wenn euch jemand dazu zwingt. Ich weiß dass ich mit meiner Meinung hier ziemlich alleine stehe, aber notfalls kann so ein BR auch 4 Jahre lang sein Amt ausüben. Es hat mir noch niemend hier zeigen können, wo die Sanktion läge.
Ich würde das ggf. auch bei uns so machen, solange kein Druck aus der Belegschaft entsteht, der mich dazu zwingt neu zu wählen.
Gruesse w-j-l
10.03.2006 um 17:42 Uhr
Der Gesetzgeber hat sich sich bestimmt etwas dabei gedacht,immer eine ungerade Zahl von Mitgliedern zu haben.
10.03.2006 um 18:15 Uhr
Grundsätzlich gebe ich Dir recht DocPille.
Aber nach der Wahl ist es nicht mehr möglich, die Zahl der BR-Mitglieder anzupassen. Deshalb ist der Fall der Unterzahl auch im Gesetz geregelt.
So steht z.B. im Gesetz zur Beschlussfähigkeit, dass "mindestens die Hälfte" der BR-Mitglieder anwesend sein muss, und NICHT: mehr als die Hälfte. Bei einem 8-köpfigen Rumpfbetriebsrat heißt das dann eben, dass 4 Mitglieder ausreichen.
An manchen Stellen haben sich die Autoren der BetrVG tatsächlich etwas gedacht. An anderen Stellen zweifle ich manches Mal daran.
10.03.2006 um 19:43 Uhr
Ich hätte gedacht das alles ganz normal weiter geht, aber eben nur mit 7 Betriebsratsmitgliedern und einem Nachrücker, denn die konstituierende Sitzung hat ja noch nicht stattgefunden. So also dann nicht.
So wie ich das jetzt lese, würde er dann aus 8 Mitgliedern bestehen, aber es muß ein Wahlvorstand bestellt werden der dann eine Neuwahl einleitet. Mit der Neuwahl könnten wir uns dann aber Zeit lassen. So richtig?
10.03.2006 um 20:05 Uhr
Fitting ist da übrigens anderer Meinung.
10.03.2006 um 20:24 Uhr
@ Ramses: ?
10.03.2006 um 20:29 Uhr
Hallo Ford0091,
in Deinem Beispiel wird der BR aus 7 BR-Mitgliedern gebildet + 1 Ersatzmitglied. Zu analogen Anwendung kommt auch in diesem Fall der §11 BetrVG.
Das Ersatzmitglied wird übrigens nicht zur konstituierenden Sitzung eingeladen.
Gruß Fayence (die sich der h.M. anschliesst)
Nachtrag: Diese Vorgehensweise wird analog zu Fitting auch im Richardi Kommentar zu §11 bestätigt.
@w-j-l Die GBR Sitzung scheint Dich doch sehr geschwächt zu haben ;-)) Tut mir ja leid, aber Deine "Lieblingsantwort" zieht in diesem Fall nicht, ganz ehrlich!
10.03.2006 um 23:37 Uhr
@Ford0091
...Stunden später und die Erinnerung kehrt zurück
Du hast die Frage vor ein paar Tagen doch schon einmal gestellt, allerdings hat die "Nr. 9" in Deiner letzten Frage keine Stimme erhalten.
Wie viele mögliche Beispiele sollen denn noch zum selben Thema folgen? ;-)
10.03.2006 um 23:48 Uhr
@ Fayence: Ganz einfach, ist es denn nicht ein Unterschied ob nun einer keine Stimme erhält bzw. ob einer seine Wahl nicht annimmt? Aber anscheinend nicht. Na ja, wir jedenfalls versuchen das Beste drauss zu machen.
11.03.2006 um 12:31 Uhr
Hallo Ford0091, es ist vollkommen legitim, Antworten noch einmal auf den Prüfstand zu stellen ;-) Aber wie Du auf meinen diesbezüglichen Hinweis an anderer Stelle bemerkt hast, würde der Fall der Nichtannahme einer Wahl bei Euch wohl nicht eintreten.
Gruß Fayence
11.03.2006 um 14:32 Uhr
@ Fayence, muss ich Dir recht geben. Hatte ich im 11er überlesen. Ich nehme daher alles zurück und behaupte das Gegenteil.
Gruesse w-j-l
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