Erstellt am 10.03.2006 um 14:11 Uhr von Olaf0412
Im Gegenteil!
Genaugenommen müsste es so laufen, dass die GL dem WV die Mitarbeiterliste aushändigt, auf der neben dem Namen auch das Geschlecht, das Geburts- und das Eintrittsdatum aufgeführt sind (§ 2 Abs. 2 WO).
Falls ihr die Wahlordnung nicht zur Hand habt, könnt ihr sie hier downloaden: http://www.betriebsrat.com/04_downloads/wahlordnung/index.htm
Erstellt am 10.03.2006 um 15:04 Uhr von Sonja
MusterFormular:
Anschreiben an den Arbeitgeber zur Erstellung der Wählerliste
Absender Wahlvorstand .....
An die Geschäftsleitung
im Haus
Anforderung der Liste aller Mitarbeiter/innen (einschl. Leiharbeiter/innen)
Sehr geehrte/r Frau/Herr ...........,
Grundlage einer korrekten Betriebsratswahl ist eine vollständige Liste aller Mitarbeiter/innen und nach neuestem BetrVG § 7 Abs. 2 auch der Leiharbeiter/innen unseres Betriebs. Um diese zu erstellen, brauchen wir Ihre Hilfe und Unterstützung. Auf Ihre gesetzliche Mitwirkungspflicht weisen wir hin (§ 2 Abs. 2 WO).
Bitte erstellen Sie für den Wahlvorstand die Liste, die folgende Angaben in Spalten enthalten sollte
lfd. Nr.
Familienname
Vorname
Geburtsdatum (tt.mm.jjjj)
Funktion im Betrieb
Gruppe (Eintrag siehe unten)
Leiharbeiter eingesetzt seit (tt.mm.jjjj)
Hinweis*
Bearbeitungsvermerk (bleibt leer)
*Hilfreich wären für uns auch Hinweise im Feld “Hinweise”, warum Sie eine/n Mitarbeiter/in für nicht wahlberechtigt halten (z.B. leitender Angestellter, freier Mitarbeiter usw.)
sortiert nach Gruppen
Frauen
innerhalb der Gruppe nach Alphabet
Männer
innerhalb der Gruppe nach Alphabet
Leiharbeitnehmer
innerhalb der Gruppe nach Alphabet
Nicht Wahlberechtigt
innerhalb der Gruppe nach Alphabet
möglichst zweifach (ein Exemplar auf Papier, ein Exemplar auf Datenträger im CSV-Format (Spalten getrennt durch Semikolon, Dateierweiterung .txt )).
Da der Wahlvorstand an gesetzliche Fristen gebunden ist, bitten wir um Eingang bis spätestens ........
Mit freundlichen Grüßen
.........................................
Vorsitzender des Wahlvorstands
PS: Bitte denken Sie auch daran, dass der Wahlvorstand die Wählerliste ständig aktualisieren muss. Das ist nur möglich, wenn Sie uns unverzüglich und regelmäßig über jede Veränderung in der Belegschaft informieren.