MINDERHEITENGESCHLECHT BEI BETRIEBSRATSWAHLEN - WIE WIRD DABEI GERECHNET?
Wir sind 46 Wahlberechtigte. 33 Männer und 13 Frauen. Es sind 3 Betriebs- räte zu wählen. Es haben sich 4 Männer und 1 Frau zur Wahl aufstellen lassen. Stimmt es, dass nach der Minderheitsquotenregelung bei diesen Zahlen, die 1 Frau automatisch in den Betriebsrat kommt.Wenn ja, bitte die Errechnung noch einmal nachvollziehbar darstellen.
Community-Antworten (2)
10.03.2006 um 12:32 Uhr
Nach D'Hondt
Männer 33:1 = 33 33:2 = 16,5 33:3 = 11
Frauen 13:1 = 13 13:2 = 6,5
Demnach sind es bei drei BR-Sitzen 2 Männer und eine Frau.
Die aufgestellte Frau ist dann dabei, wenn Sie gewählt wird. Gehwählt heiß in diesem Fall, dass sie mindestens eine Stimme braucht.
Kleine Frage: Bei 46 Arbeitnehmern wäre die Klippe von 50 People doch zu erreichen gewesen, oder?!
10.03.2006 um 17:27 Uhr
Grosse Antwort: Wir sind einfach nicht mehr !
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