wir befinden uns gerade im Wahlkampf und haben heute unseren Wahlvorstand schriftlich mit Begründung und Dokumenten informiert, daß wir eine Kandidatin einer anderen Liste für nicht wählbar halten und ihn gebeten, dieses zu prüfen und bei Zutreffen die Liste für ungültig zu erklären.
Der Wahlvorstand wird dieses nicht behandeln, da es keine Rechtsvorschrift gäbe, die es erlaube, gegen eine Wahlvorschlagsliste Einspruch zu erheben. Der Wahlvorstand habe die Liste geprüft und für gültig erklärt. Wir könnten die Wahl dann ja anfechten.
Nun meine Frage: Ist ein Wahlvorstand verpflichtet, nach Eingang neuer Informationen in einer solch elementaren Angelegenheit wie die Gültigkeit einer Vorschlagsliste seine Entscheidung zu überprüfen?
Wenn ja, gibt es entsprechende Fundstellen, die zitierbar sind?