Erstellt am 09.03.2006 um 18:52 Uhr von norbert
Dann steht unverzüglich eine Neuwahl ab 1.4.2006 an - s.a. § 13(2) Nr. 2 BetrVG.
Erstellt am 09.03.2006 um 18:56 Uhr von Kölner
Genau in diesem thread erwarte ich "w-j-l" in Kürze!
Ich meine auch, dass unbedingt Neuwahlen einzuleiten sind. Aber Ihr habt ein Restmandat...das sollte man meiner Meinung nach nicht unbegrenzt dehnen, aber einige Zeit wird das schon gehen!
Erstellt am 10.03.2006 um 17:27 Uhr von w-j-l
Hallo Kölner, ich war bis gestern bei der GBR-Sitzung.
Ich gebe Euch allen grundsätzlich recht. Es ist nach §13 neu zu wählen. 4 Jahre sind tatsächlich eine lange Zeit für einen Restbetriebsrat.
Mein Plädoyer heißt eigentlich im Grundsatz immer nur: Wenn keiner (weder die AN noch die BR-Mitglieder) neu wählen wollen, weil z.B. auch keine Kandidaten sichtbar sind, dann muss man es nicht tun. Es ist zumindest nirgends sanktioniert, wenn es nicht getan wird.
Ihr könnt dann einen WV einsetzen. Wenn keine Listen eingehen, dann findet auch keine Wahl statt. Wenn der WV gar nicht tätig wird, findet keine Wahl statt.
Zu Deiner Frage nach der Amtszeit ist nach dem Gesetz eine klare Antwort möglich:
Eure Amtszeit endet entweder mit der Bekanntgabe eines neuen Wahlergebnisses oder am 31.5.2010.
So lange ist euer BR, notfalls auch 2- oder 1-köpfig, wirksam im Amt. Wenn nur noch 2 übrig sind, dann ist schon einer alleine beschlussfähig.
Gruesse
w-j-l