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Stimmzettel bei Listenwahl - was muss auf den Stimmzetteln stehen?

M
Moritz
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben Listenwahl. Unsere Liste wurde mit einem Kennwort versehen. Nun wurde uns gesagt, das Kennwort kommt nicht auf den Stimmzettel sondern nur die ersten beiden Namen die auf der Liste stehen. Warum dürfen nicht alle Listenteilnehmer genannt werden? Noch eine 2. Frage: Können wir in der Firma ohne Absprache mit der GL einfach unsere Wahlwerbung an die Kollegen schicken?? Für Eure Antworten ein Danke im voraus. Grüße Moritz

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Community-Antworten (2)

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Homeland25

08.03.2006 um 14:22 Uhr

Siehe § 7 Wahlordnung zum BetrVG: Natürlich kommen alle Namen der Kandidaten auf die Liste! Die Liste soll ein Kennwort haben, ist keines angegeben, dann wird der Familienname und Vorname der ersten beiden Kadidaten hergenommen. Das dient einfach dazu, die Liste kurz und prägnant von einander zu unterscheiden. Aber bei der Wahl müssen natürlich alle auf der Liste befindlichen Kandidaten auch drauf stehen...

B
Benno_BRB

08.03.2006 um 14:51 Uhr

Na ja ?! Fast richtig!

Auf den Vorschlagslisten müssen alle Kandidaten draufstehen. Auf dem Stimmzettel nur die ersten beiden UND der LISTENNAME!!

Denn es steht eindeutig im Gesetz, dass wenn "keines angegeben, dann wird der Familienname und Vorname der ersten beiden Kadidaten hergenommen" (geklaut bei Homeland25!) werden muss!

Insofern sollte der WV die WO und das BetrVG lesen - vielleicht mal, ausnahmsweise, unter Umständen . . .

Benno

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