Erstellt am 09.03.2006 um 09:46 Uhr von Tamirasun
Könntest Du Deine Frage etwas genauer formulieren? Danke...
Erstellt am 09.03.2006 um 09:50 Uhr von pit47
Hallo skarsatai,
ein Arbeitnehmer kann soviel wählbare Arbeitnehmer vorschlagen, wie im Betrieb beschäftigt sind. Hauptsache diese bestätigen diesen Wahlvorschlag. Es ist nicht begrenzt.
Erstellt am 09.03.2006 um 09:59 Uhr von Skarsatai
Vielen dank für die rasche Antwort