Listenwahl Name und Vorname verdreht - ist die Liste ungültig?
Hallo, bei der abgabe der liste ist uns aufgefallen , dass zewei mitarbeiter namen und vornamen verdreht haben. ist die liste jetzt ungültig? muss sie neugeschrieben werden oder reicht ein pfeil dazwischen? bitte ist dringend. liebe grüße nc2001
Community-Antworten (1)
08.03.2006 um 11:54 Uhr
Moin Moin!
Ich denke es handelt sich um einen "heilbaren" Fehler. Die Listenvertreter sollten sich darum kümmern.
Und der Stimmzettel kann - denke ich - den Vor- und den Nachnamen der betreffenden Person richtig darstellen. Anders verhält es sich - und damit "unheilbar" wenn der Vorname der einen Person dem Nachnamen der anderen Person zugeordnet wurde. In diesem Fall sollten sie schleunigst einen neuen Vorschlag machen. Denn hier kommen gleich mehrere "Krankheiten" zusammen. Daher ist diese Vorschlagsliste dann "unheilbar" falsch!!!
Schönen Tag noch!
Benno
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