Wann ist das Beschäftigungsende für Arbeitnehmer im befristeten Arbeitsverhältnis bei Wahl in den Betriebsrat?
Ein Auszubildender hat die Prüfung bestanden und wird weiterhin für 6 Monate befristet beschäftigt. Er ist somit wahlberechtigt und wählbar. Sollte dieser in den Betriebsrat gewählt werden, stellt sich die Frage des Beschäftigungsendes. Gilt der befristete Arbeitsvertrag vor der Wahl oder genießt er Kündigungsschutz des Betriebsrats und muss weiterhin beschäftigt werden?
Community-Antworten (2)
07.03.2006 um 12:06 Uhr
Es gilt der befristete Arbeitsvertrag. Wird er gewählt, scheidet er zum Ende der Befristung aus dem BR aus.
07.03.2006 um 18:14 Uhr
Hier zählt die Befristung des AV. Mitarbeiter mit Befristung sollten nicht in den BR gewählt werden, da sie nach Ablauf der Befristung auf alle Fälle aus dem Betrieb ausscheiden.
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