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Wahberechtigt - sind die MA in Betriebsstätten (Arbeitsvertrag mit Firmenhauptsitz) im Hauptbetrieb wahlberechtigt?

G
gabriele
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein Unternehmen mit 350 Mitarbeitern. Davon arbeiten ca. 50 Mitarbeiter nicht im Hauptsitz des Unternehmens. Diese Mitarbeiter arbeiten z. B. in Hamburg, Berlin, Düsseldorf, also in Deutschland verteilt. Der Firmensitz ist in Bayern. Meine Frage sind diese 50 Mitarbeiter auch Wahlberechtigt. Laut unserer Personalabteilung handelt es sich um Betriebsstätten, im Arbeitsvertrag (der zwischen Mitarbeiter und Firmenhauptsitz agbeschlossen ist) ist ausdrücklich auf den Einsatz nur in dieser einen ortsgebundenen Betriebsstätte zuständig zu sein. Meine Frage alle Arbeitnehmer des Unternehmens Hauptsitz sind wahlberechtigt?

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Community-Antworten (2)

N
norbert

06.03.2006 um 20:47 Uhr

Wahlberechtigt sind alle Mitarbeiter, wenn sie 18 Jahre alt sind. Interessanter ist die Frage wo sie wählen dürfen/können.

  1. wenn ein gemeinsamer BR für ganz Deutschland gewählt wird( s.a. §§ 1+4 BetrVG), wählen sie mit ( evtl. mittels der Briefwahl)
  2. wenn pro Betriebsstätte gewählt wird, müßten sie einen eigenen Wahlvorstand bestellen bzw. der BR des Hauptbetriebes erledigt dies. Dann wählen sie ihren eigenen BR.
RI
Ramses II

06.03.2006 um 22:12 Uhr

Was in den Arbeitsverträgen steht ist völlig wurscht!

Zu prüfen wäre ob Ihr einen einzigen deutschlandweiten Betrieb mit mehreren Betriebsteilen habt, oder ob es sich um mehrere Betriebe handelt.

Gibt es denn außerhalb des Hauptbetriebes irgendwelche Leitungsfunktionen oder sind die im Hauptbetrieb zusammengefasst?

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