BR-Wahlberechtigte Personen - Zeitarbeiter, studentische Hilfskräfte?
Hallo, wir sind als BR-Wahlvorstand gerade in der Vorbereitung der Wählerliste und möchten folgende Fragen beantwortet haben:
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Personen die über eine Zeitarbeitsfirma bei uns im Betrieb befristet beschäftigt sind und zum Zeitpunkt der BR-Wahl (28.4.2010) bereits 3 Monate in unserem Betrieb arbeiten, sind diese Personen wahberechtigt bzw. können diese gewählt werden?
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Studentische Hilfskräfte, die zeitweise und nach Aufforderung bei uns im Betrieb beschäftigt, sind diese Personen wahberechtigt bzw. können diese gewählt werden?
Community-Antworten (3)
21.01.2010 um 16:53 Uhr
zu 1. Sind wahlberechtigt aber nicht wählbar zu 2. Hier müssen die durchschnittlich im Betrieb tätigen Hilfskräfte gezählt werden, sind dann wahlberechtigt aber nicht wählbar
21.01.2010 um 17:11 Uhr
@rolfo Zu Punkt 2 melde ich mal meine Zweifel an...
21.01.2010 um 18:04 Uhr
alexandersascha *bereits 3 Monate in unserem Betrieb arbeiten, sind diese Personen wahberechtigt bzw. können diese gewählt werden? * Die Leiharbeitnehmer müssen nicht zum Zeitpunkt der Wahl bereits 3 Monate im Betrieb arbeiten, sondern sie müssen INSGESAMT LÄNGER als 3 Monate im Betrieb beschäftigt werden um wahlberechtigt zu sein!!!!! Beispiel: Einstellung LA 01.04.10 befr. bis zum 30.09.10 ==>> am 28.04. wahlberechtigt. Einstellung LA 01.04.10 befr. bis zum 30.06.10 ==>> am 28.04. NICHT wahlberechtigt
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