Zeitarbeiter zum Festangestellter
Guten Tag ich würde gerne wissen ob sich ein Zeitarbeiter der länger als 6 Monate im Betrieb ist in den Betriebsrat wählen lassen darf? Ich weiss ein Zeitarbeiter kann nicht in den Betriebsrat. Das Problem besteht darin daß dieser zum 1.1.18 eine Festanstellung bekommen hat,also würde dieser ja keine 6 Monate betriebsangehörigkeit haben bis zur Wahl .
Community-Antworten (4)
14.01.2018 um 07:36 Uhr
Aber er hat einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit über sechs Monate. Die Zeit der Betriebszugehörigkeit muß hier nicht schon vergangen sein.
14.01.2018 um 10:51 Uhr
Ich würde sagen, es kommt nicht darauf an, welches Arbeitsverhältnis er früher hatte, sondern nur, dass er 6 Monate im Betrieb beschäftigt war.
15.01.2018 um 08:29 Uhr
Und wenn (es nicht sein sollte wie vorher beschrieben)? Das wäre dann ein sogenannter selbstheilender Mangel. Wenn bis das Verfahren läuft und entschieden ist. Dann ist der Klagegrund weg! Denn dann ist er schon über sechs Monate da! Steht ihrgendwo in den Randnotizen im Fitting.
15.01.2018 um 10:19 Uhr
Also wenn ich es richtig verstehe, ist dieser ZA seit mehr als 6 Monaten im Betrieb und hat jetzt einen "normalen" Arbeitsplatz. Damit ist er wählbar.
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