Erstellt am 13.05.2018 um 14:09 Uhr von Columbus1
Jepp, dürfen sie. Entscheidend ist, wenn sie länger als drei Monate an einen Einsatzbetrieb verliehen sind, dürfen Leiharbeiter auch dort den Betriebsrat mitwählen. Das ergibt sich aus § 7 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).