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Eingekaufte (selbständige) Logopäden und Krankengymnasten - gehören die mit auf die Wählerliste ?

B
bea
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Ihr gestreßten BR`´S Wir haben in unserer Einrichtung selbständige Logopäden und Krankengymn. die von unserem GF eingekauft wurden um in der Einrichtung stundenweise zu arbeiten. Wie sieht es da aus? Gehören die mit auf die Wählerliste? Grüßle Bea

2.92002

Community-Antworten (2)

N
norbert

02.03.2006 um 20:59 Uhr

Wie schon selbst beschrieben, sind die Logopäden ... selbständig tätig und damit keine Mitarbeiter i.S. des BetrVG. Also können sie nicht wählen und gehören nicht auf die Wählerliste.

M
merlin

03.03.2006 um 10:26 Uhr

Ich bin mir da nicht so sicher wie Norbert, es stellt sich die Frage, ob sich diese Mitarbeiter ihre Arbeitszeit wirklich legen können wie sie wollen, oder ob das sehr wohl von der Geschäftsleitung festgelegt wird, ebenso, ob sie z.B. ihren Urlaub ohne Antrag einfach nehmen können, wie sie wollen ...

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