Erstellt am 22.01.2014 um 20:54 Uhr von Tommyh
Also mein Bauch sagt absolut eigener Betriebsrat! :-)
a. Entfernung
b. Eigene Geschäftsführung
Wie sollte Euer Betriebsrat den anderen Standort betreuen können?
Aber wie gesagt nur Bauchgefühl !
Erstellt am 22.01.2014 um 21:00 Uhr von nasenbar
Die wählen erstmal einen eigenen, danach wird ein Gesamt-Betriebsrat für das gemeinsame Unternehmen gewählt
Erstellt am 22.01.2014 um 21:12 Uhr von Kölner
@nasenbar
Naja. Ich hoffe mal, Du hast Dich nur unglücklich ausgedrückt.
Ein GBR wird gegründet und die GBRM werden entsandt.
Erstellt am 22.01.2014 um 22:10 Uhr von Hartmut
Hallo rainbow, also so wie du es beschreibst, habt ihr in 500km einen entfernten Betrieb, nicht nur Standort. Eigener Betrieb, eigener BR, das wäre wohl angemessen.
Außerdem, 500 km, überleg mal was das bedeutet! 500km, das ist mehr als die Luftlinie Hamburg - Nürnberg! Auch mehr als Berlin - Köln! Und auch das spricht für einen eigenen BR.
Erstellt am 22.01.2014 um 22:16 Uhr von Kölner
Naja, Hartmut
Von Köln-Weiden nach Berlin-Rahnsdorf sind es mehr als 500km.
;-)
Erstellt am 23.01.2014 um 08:49 Uhr von gironimo
Wenn ich mir die Frage so durchlese, kommt mir natürlich aus dem § 4 BetrVG auch der 2. Teil des Paragraphen in den Sinn:
"Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen; § 3 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. Die Abstimmung kann auch vom Betriebsrat des Hauptbetriebs veranlasst werden. Der Beschluss ist dem Betriebsrat des Hauptbetriebs spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit mitzuteilen. Für den Widerruf des Beschlusses gelten die Sätze 2 bis 4 entsprechend. (2) Betriebe, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht erfüllen, sind dem Hauptbetrieb zuzuordnen. "