Selbständige Kollegen arbeiten bei uns über eine Fremdfirma. Wahlberechtigt?
Ich habe eine Frage zur Wählerliste:
In unserem Betrieb gibt es 2 Mitarbeiter, welche über eine andere Firma eingekauft werden. Dort sind sie jedoch nicht fest angestellt, sondern als Selbständige eingestuft. Sind die beiden Wahlberechtigt?
Was heißt "eingekauft"? Sind sie im Rahmen eines Werkvertrages oder als Leiharbeitnehmer bei euch tätig (das vermute ich)?
dann sind sie ggf. als Leiharbeitnehmer wahlberechtigt unter den rechtl. Voraussetzungen(§7 BetrVG). Ansonsten sind sie nicht wahlberechtigt.