Wählerliste - hat der Wahlvorstand dazu eine Auskunftspflicht?
Hallo! Muss oder darf ich eigentlich, als Wahlvorstand, auf Anfrage von Arbeitnehmern, mitteilen, ob es schon Vorschlagslisten gibt und wer auf diesen aufgeführt ist
Community-Antworten (1)
02.03.2006 um 12:38 Uhr
Unter Berücksichtigung erfolgter Prüfung und Fristenwahrung ist nach § 10 WO durchaus eine frühere Bekanntgabe als die im Gesetz genannte 1 Woche vor Wahl möglich.
Allerdings halte ich eine "einseitige" Veröffentlichung auf Nachfrage an einige Wenige für bedenklich - gleiche Chancen für alle.
Außerdem kann bei doppelter Unterstützerunterschrift derjenige ja erklären, für welche er sich entscheidet. Theoretisch kann also auch kurz vor Fristenende die als erstes eingereichte Liste "platzen", wenn ein Unterstützer sich anders erklärt und nicht genügend Unterschriften verbleibenden.
Mein Tipp: Warten bis entschieden ist welche Listen gültig sind und dann an alle veröffentlichen.
Verwandte Themen
Nachträgliche (Wieder-)Aufnahme in die Wählerliste
ÄlterHallo, hier eine Frage zur Wählerliste BR-Wahl: Eine Mitarbeiterin wurde vom Arbeitgeber gekündigt (vor Aushang der Wählerliste). Nachdem die Wählerliste 3 Wochen aushing, wurde die Kündigung der Mi
Versendung Wählerliste
ÄlterHallo, wir müssen wegen ausscheidens aus Altersgründen eines Betriebsratsmitgliedes neu wählen. Nun hat der Wahlvorstand das Wahlausschreiben und die Wählerliste verabschiedet und das Büro gebeten, d
Wahlvorstand und Einsprüche gegen die Wählerliste
ÄlterHallo, wir sind ein ganz junger Wahlvorstand ohne viel Erfahrung, zwar geschult, aber trotzdem noch unsicher... Wir stehen jetzt vor folgender Situation: Der alte BR ist zurückgetreten und hat
Frage zu Minderheitenberechnung, Leiharbeiter im Haus und Wahlausschreiben
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen :) Unsere BR Wahl 2010 muss absolut korrekt ablaufen (Details nicht öffentlich ;) ) und deshalb hoffe ich, dass ich hier ein paar Antworten bekomme. Ach, hätte
Einspruch gegen die Wählerliste
ÄlterGuten Morgen an alle! Ich brauche eure Hilfe. In unserer Firma haben wir am 15.02.2010 das Wahlausschreiben, die Wählerliste (Liste der wahlberechtigten Arbeitnehmer) und die Wahlordnung ausgehängt