Erstellt am 28.02.2006 um 16:45 Uhr von NoLi
Hallo Steff,
als Eingangsdatum MUSST Du den Tag und die Uhrzeit an der Dir die Liste übergeben wurde vermerken und dem Listenführer bestätigen.
Formell musst Du dann die Liste prüfen und feststellen, dass die Unterschrift eines Bewerbers fehlt.
Formell musst Du dann eine Mitteilung über einen heilbaren Mangel ausfüllen und eine Frist von 3 Tagen setzen um den Mangel zu beheben und diese Mitteilung dem Listenführer zustellen.
Dann hast Du alles getan was "formell" in einer solchen Situation notwendig ist.
Sollte dann die Bewerberin kommen und ihre Unterschrift nachleisten, dann ist alles in Ordnung. Kommt die Unterschrift nicht innerhalb von 3 Tagen, wird die Liste ungültig. (Aber Du bist auf jeden Fall aus dem Schneider)
Wie Du das in deiner speziellen Situation handhabst bleibt allerdings Dir überlassen. Beschliesst Du zu warten, ohne Bestätigung und ohne Fristsetzung, geht das auf Deine eigene Verantwortung. Wirklich korrekt und neutral ist das allerdings nicht.
Gruss
NoLi
Erstellt am 28.02.2006 um 19:18 Uhr von Fayence
Hallo NoLi,
die Prüfung einer Vorschlagsliste obliegt allerdings dem Wahlvorstand und nicht einem einzelnen Mitglied des WV -auch nicht dem Vorsitzenden-.
Gruß
Fayence