betriebsratswahl.deSeminare

Veröffentlichung d. Vorschlagsliste

R
Rose
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, fristgerecht ist bei uns eine gültige Vorschlagsliste eingegangen. Laut WO muss diese 1 Woche vor der Wahl öffentlich gemacht werden. Ist es sinnvoll noch so lange zu warten oder gibt es Gründe, die Liste schon früher zu veröffentlichen?

Danke Rose

3.84906

Community-Antworten (6)

F
Fayence

26.02.2006 um 22:55 Uhr

Hallo Rose, in der Wahlordnung steht, dass Vorschlagslisten spätestens eine Woche vor Stimmabgabe öffentlich gemacht werden müssen. Wenn die Einreichungsfrist abgelaufen ist und keine anderen Wahlvorschläge mehr für gültig befunden werden müssen, spricht nichts gegen eine frühere Bekanntmachung. Gruß Fayence

J
JungBR

27.02.2006 um 12:36 Uhr

Stimme voll der Meinung von Fayence zu

BYE JungBR

W
w-j-l

27.02.2006 um 14:02 Uhr

Nach meiner Meinung gebietet sich das baldmöglichste Bekannmachen auch schon deshalb, damit alle AN die Briefwahl beantragen wollen oder müssen, dies rechtzeitig zun können. Um aber die Stimmzettel drucken zu können, müssen die Vorschlagslisten gültig (und veröffentlichungsfähig) vorliegen.

Gruesse w-j-l

F
Fayence

28.02.2006 um 09:46 Uhr

@w-j-l

Ist jetzt provokativ ;-)

Ich kenne keine AN die eine Briefwahl beantragen müssen. Kann auch den zeitlichen Zusammenhang nicht erkennen, warum AN ihren Antrag auf Briefwahl erst dann stellen wollen/können, wenn die Vorschlagslisten gültig vorliegen. Der Antrag auf oder der Beschluss für die schriftl. Stimmabgabe bedingt ausschließlich, dass sich AN zum Zeitpunkt der Wahl nicht im Betrieb aufhalten können.

Gruß Fayence

W
w-j-l

28.02.2006 um 22:39 Uhr

@ Fayence,

Also, wenn ich als WV nix davon weiß, dass AN nicht da sein werden, dann macht es eigentlich schon Sinn, dass die die Briefwahl beantragen.

..... und dann soll es AN geben (bei uns im Betrieb sogar3!!!!!) die schon 3 Wochen vor der Wahl in Urlaub fahren UND (auch ganz unglaublich, oder????) am Wahltag nicht anwesend (weil noch im Urlaub) sind.

Und da haben wir uns im WV einfach unheimlich angestrengt, die Stimmzettel möglichst umgehend nach Fristende fertigzumachen. Die Briefwähler sollten ja doch möglichst auf den Originalstimmzetteln abstimmen, oder? Und da die dann schon mal fertig fertig waren, dann sprach doch eigentlich nichts mehr dagegen, auch die Vorschlagsliste auszuhängen, weil ...... die sollte ja eigentlich inhaltlich mit den Stimmzetteln übereinstimmen, oder?

Sorry und nix für ungut Fayence, war jetzt auch ein wenig provokativ, vor allem da ich mich oben tatsächlich nicht 100% klar ausgedrückt habe ;-)) Gruesse w-j-l

F
Fayence

28.02.2006 um 23:27 Uhr

@ w-j-l

Für die letzte Antwort erhältst Du von mir die volle Punktzahl.

Gute Nacht und zum Trost, morgen ist Aschermittwoch und dann ist die jeck Zick eets eimol widder verbei.

Fayence

Ihre Antwort