Sind Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten nach SGB II (sog. 1-EURO-Kräfte) aktiv wahlberechtigt, wenn sie als Kolonne bei einer gGmbH arbeiten?
Sie werden auf bestimmten Spielplätzen u.ä. eingesetzt, haben feste Einsatzzeiten und einen (festangestellten) Anleiter, sind also insofern weisungsgebunden und in die betriebliche Ordnung eingebunden. Die gleiche Frage stellt sich bei Dozenten (Honorarkräfte), die in einen zuvor festgelegten Qualifizierungsstundenplan eingeplant werden, also nicht gänzlich frei über ihre Einsatzzeit entscheiden können.