Sind sog. 1-EURO-Kräfte wahlberechtigt?
Sind Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten nach SGB II (sog. 1-EURO-Kräfte) aktiv wahlberechtigt, wenn sie als Kolonne bei einer gGmbH arbeiten? Sie werden auf bestimmten Spielplätzen u.ä. eingesetzt, haben feste Einsatzzeiten und einen (festangestellten) Anleiter, sind also insofern weisungsgebunden und in die betriebliche Ordnung eingebunden. Die gleiche Frage stellt sich bei Dozenten (Honorarkräfte), die in einen zuvor festgelegten Qualifizierungsstundenplan eingeplant werden, also nicht gänzlich frei über ihre Einsatzzeit entscheiden können.
Community-Antworten (1)
24.02.2006 um 14:11 Uhr
Aufgrund dieser Angaben würde ich die SGB II-Leute auf die Wählerliste nehmen. Spannend wird sein, ob jemand dagegen klagt. Denn diese Auffassung, dass 1-Euro-Jobber das aktive Wahlrecht besitzen, teilen bisher nur wenige Juristen! In der NZA gab es dazu einen Artikel, den ich Dir dann auch empfehlen würde!
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