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BR-Wahl - sind 400 € Kräfte wahlberechtigt?

R
Richard
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

für folgende Frage gibt es immer nur unzureichende Antworten: sind 400€ Kräfte, die als Aushilfe eingestellt sind, wahlberechtigt bzw. sind sie für die MA Anzahl von Bedeutung?

3.82608

Community-Antworten (8)

P
packer

11.01.2006 um 20:49 Uhr

hi richard,

das BAG sagt ja:

Auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer sind wahlberechtigt. §§ 7, 5 Abs. 1 BetrVG verlangen keine bestimmte wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit. BAG 30.10.1991 – 7 ABR 19/91

wenn geringfügig beschäftigte also wahlberechtigt sind, dann sind sie laut §9 BetrVG auch mitzuzählen. siehe auch Fitting, 22. aufl. § 7 randziffer 24 (s. 260).

gruß, packer

RI
Ramses II

11.01.2006 um 21:37 Uhr

Packer,

das stimmt so aber nur wenn diese AN regelmässig während des ganzen Jahres eingesetzt werden.

Handelt se sich hingegen um 400 Euro Kräfte die z.B. nur in besonders umsatzstarken Zeiten eingesetzt werden, sind sie möglicherweise nicht mitzuzählen.

A
Akira

11.01.2006 um 23:27 Uhr

Hallo, 400 € Kräfte sind wahlberechtigt! sie sind auch wählbar, wenn sie am Wahltag 6 Monate im Betrieb tätig sind lt.WO Da gibt es kein möglicherweise !

RI
Ramses II

11.01.2006 um 23:32 Uhr

Akira,

erst lesen, dann nachdenken, dann poltern!

A
Akira

11.01.2006 um 23:59 Uhr

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die am (letzten) Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind § 7 ,5 BetrVG § 2WO Wenn sie auf der Wählerliste stehen zählen die auch mit.

RI
Ramses II

12.01.2006 um 00:01 Uhr

Sind Dir im § 9 schon mal die Worte "in der Regel" aufgefallen?

O
otto

12.01.2006 um 00:24 Uhr

Guten Abend Richard! Sie haben zwei Fragen gestellt:

  1. Sind "Mini-Jobber" (€ 400-Mitarbeiter) bei der BR-Wahl wahlberechtigt?
  2. Zählen die "Mini-Jobber" mit, wenn der Wahlvorstand über die Größe des BR nach der Zahl der "regelmäßig beschäftigten Arbeitneher/innen" zu entscheiden hat. Beide Fragen sind völlig unabhängig von einander. Zu 1) Wahlberechtigt bei der BR-Wahl sind alle Arbeitnehmer, die am Tag der BR-Wahl volljährig sind und zum Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis stehen. Der Status wie z.B. Vollzeit oder Teilzeit oder Mini-Jobber, befristet oder unbefristet usw. spielen überhaupt keine Rolle. Zu 2) Auch hier spielt die Arbeitszeit keine Rolle. Jede/r Arbeitnehmer/in zählt. Es geht weniger um die Arbeitnehmer als um die Arbeitsplätze. Beispiel: Beschäftigt der Arbeitgeber Mitarbeiter nur zur Aushilfe - weniger als sechs Monate -, die später nicht mehr ersetzt werden sollen, sind diese keine "regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer/innen" - und zählen deswegen bei der Festlegung der Mitgliederzahl des BR nicht mit. Umgekehrt: Beschäftigt z.B. der Arbeitgeber ständig 100 Mini-Jobber, zählen diese Arbeitnehmer/innen bei der Berechnung der BR-Größe mit, welbst wenn die Personen ständig wechseln. Hoffentlich hilft Ihnen das weiter! Gruß otto
A
Akira

12.01.2006 um 00:34 Uhr

Otto ich danke Dir.

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