Erstellt am 23.02.2006 um 21:50 Uhr von Heini
Nein, so etwas ist nicht zulässig. Für solche Fälle gibt es die Briefwahl.
Erstellt am 24.02.2006 um 09:05 Uhr von Benno_BRB
Moins!
Diese Wahl ist dann wohl doch eher eine Farce.
Absolut anfechtbar! Weil gesetzeswidrig (zu deutsch: illegal oder vielleicht sogar krimminell!??)
Benno
Erstellt am 24.02.2006 um 10:18 Uhr von Petrus
Die Frage ist, was sich hinter "jetzt schon im Betrieb wählen lassen" verbirgt.
Wer zum Zeitpunkt der Wahl abwesend (z.B. im Urlaub) ist, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Und Briefwahlunterlagen kann man auch persönlich abholen, gleich im Betrieb ausfüllen (wenn sich das Wahlgeheimnis wahren lässt) und persönlich dem Wahlvorstand überbringen oder per Hauspost schicken. Der Weg über die Deutsche Post ist nicht vorgeschrieben - er muss nur (für den Wähler kostenfrei) zur Verfügung stehen. Wenn also der Wahlvorstand bis zur Beendigung der Wahl den Briefwahlumschlag (verschlossen!) verwahrt, und dieser bei Öffnung vor der Auszählung Wahlumschlag und "Persönliche Erklärung" enthält, ist das korrekt, wenn es auch ein "Gschmäckle" hat.
Was natürlich definitiv nicht geht, ist eine "normale" Wahl vor dem Wahltag, sprich bei Öffnung des Wahllokals muß die Urne leer sein!
Erstellt am 24.02.2006 um 15:11 Uhr von gismo
hallo nochmal,
erst einmal danke,für eure antworten
also ,wenn der wahlvorstand (BR) nun diese umschläge aufmachen und aussortieren könnte, bzw verändern kann
verstehe ich nicht,warum man leute in den wahlvorstand setzt,die dort ihren eigenen vorteil erschleichen könnten
da ist doch schon ein fehler im system
da muß man ja blindes vertrauen zu leuten haben ,die man als konkurenten hat
Erstellt am 24.02.2006 um 15:47 Uhr von Rattle
hallo, gismo
fechte die wahl an, müssen aber drei arbeitnehmer sein.
die frist läuft zwei wochen nach der wahl ab, das ganze muss beim zuständigen arbeitsgericht eingereicht werden.
das sind ja schon mafia methoden.........
mfg