Erstellt am 23.02.2006 um 10:16 Uhr von olaf0412
Nein.
§ 7 BetrVG:
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Erstellt am 23.02.2006 um 10:33 Uhr von w-j-l
@ olaf0412
naja, Olaf, ein wenig genauer dürfte es schon sein.....
§7 Abs.3 und 4
aus Abs.3:
Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. .......
@ Shadow
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 23.02.2006 um 12:58 Uhr von Ichweißwas
Hallo Shadow,
kleine Berichtigung von w-j-l`s Info.
Die Definition des Begriffes Arbeitnehmer und auch wer nicht dazu zählt findest Du in § 5 BetrVG Abs. 3 und 4.
MfG
Ichweißwas
Erstellt am 23.02.2006 um 13:02 Uhr von w-j-l
Richtig, danke.
ich habe mich beim Schreiben durch Shadows Beitrag ein wenig ablenken lassen
Gruesse
w-j-l