Erstellt am 23.02.2006 um 10:22 Uhr von olaf0412
Nein.
Stützunterschriften können *vor* Einreichung des Wahlvorschlags beim Wahlvorstand zurückgenommen bzw. widerrufen werden (siehe Fitting, 22. Auflage, zu § 14 Rn. 55)
Aber warum sollte man so etwas überhaupt tun wollen?
Erstellt am 23.02.2006 um 10:25 Uhr von Andreas E.
Eine klare Antwort. Besten Dank!
Andreas
Erstellt am 23.02.2006 um 10:35 Uhr von w-j-l
.... aber man kann natürlich auf einer anderen Liste unterschreiben, und wird dann vom WV aufgefordert, zu erklären welche Liste man stützen will. Dann streicht der Wahlvorstand die Unterschrift auf der anderen Liste.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 23.02.2006 um 10:48 Uhr von Andreas E.
Es gibt aber nur eine Liste, somit hat sich das Problem gelöst.
Trotzdem Danke!