Erstellt am 20.02.2006 um 18:33 Uhr von Gevatter
Darfst Du nur wenn der AG einverstanden ist, sonst nicht. Mach da bloß keinen Alleingang, sonst könnte das böse für dich enden.
Erstellt am 20.02.2006 um 19:51 Uhr von w-j-l
Richtig, der AG muss zwar die üblichen Kommunikationswege (also ggf. Email onder Intranet) für die Wahl generell zur Verfügung stellen, aber nicht für Wahlwerbung im Einzelfall.
Gruesse
w-j-l