Wahlwerbung durch Flyer ist ja prinzipiell zulässig. Kann eine Liste vor einer BV Flyer auf den Stühlen verteilen ohne Probleme mit der GF zu bekommen? Diese Art von Werbung beeinflusst ja nicht den Arbeitsablauf. Die Flyer würden natürlich außerhalb der Arbeitszeit ausgelegt werden.

In dieser BV wurde sogar genehmigt, dass die Listenführer sprechen dürfen.

Würde mich über Antworten freuen