Kündigungsschutz für befristete Arbeitnehmer - wie ist der als BR-Mitglied?
Hallo ich habe eine kleine Frage. Darf ein befristeter Arbeitnehmer (1 Jahr) als Betriebsrat gewählt werden? Wenn ja hat er dann eine Übernahmegarantie für die Amtszeit?
Danke im Voraus Andy
Community-Antworten (2)
20.02.2006 um 12:53 Uhr
Hallo Andy!
- JA, er kann gewählt werden (wenn er die Voraussetzungen erfüllt - mind. 18 Jahre alt und länger als 6 Monate im Betrieb) und
- NEIN, sein Arbeitsvertrag läuft trotzdem zum vereinbarten Zeitpunkt aus und ein Ersatzmitlied rückt nach.
20.02.2006 um 12:59 Uhr
Hallo Andy,
da der befristete Vertrag keiner Kündigung bedarf und er schon vor der BR -Tätigkeit geschlossen wurde, gibt es keine Übernahmegarantie. In der Praxis sieht es so aus, dass Arbeitnehmerim befristeten Arbeitsverhältnis, die vorhaben ein Ehrenamt als Betriebsrat zu bekleiden, von dem Arbeitgeber grundsätzlich keine Vertragsverlängerung bekommen. Also vVorsicht ist hier angesagt.
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