Wie verfahren wir wenn sich ein Kandidat auf 2 Listen eingetragen hat?
Hallo - wie verfahren, wenn ein Kandidat sich auf 2 Listen eingetragen hat. Auf der ersten Liste schriftlich den Rückzug angetreten hat, weil ungenügend durch den Listenführer aufgeklärt wurde. Kandidat fühlt sich hintergangen und hat sich jetzt auf einer neuen Liste eingetragen.
Community-Antworten (1)
18.02.2006 um 20:41 Uhr
Hallo jan-pierre, die Antwort gibt der §6 Abs. 7 der Wahlordnung (falls die Liste bereits eingereicht wurde). Der Kandidat muss innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Aufforderung durch den Wahlvorstand erklären, welche Kandidatur er aufrecht erhält. Erfolgt diese Erklärung nicht, ist er von allen Vorschlagslisten zu streichen.
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