Erstellt am 18.02.2006 um 19:41 Uhr von Fayence
Hallo jan-pierre,
die Antwort gibt der §6 Abs. 7 der Wahlordnung (falls die Liste bereits eingereicht wurde).
Der Kandidat muss innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Aufforderung durch den Wahlvorstand erklären, welche Kandidatur er aufrecht erhält. Erfolgt diese Erklärung nicht, ist er von allen Vorschlagslisten zu streichen.