Nun habe ich den Posten des Wahlvorstandes an der Backe und bei einer Frage finde ich keine eindeutige Antwort und wende mich daher an das Forum ...

Hier die Facts ...
- 35 Mitarbeiter => 3'er Gremium
- einfaches Wahlverfahren
- 3 Unterstützer pro Kandidat nötig, jeder Unterstützer darf nur einmal "unterstützen"

Die Frage dreht sich um die Wahlvorschläge.
m.E. wird dem Wahlvorstand ein Dokument (Formalien mal hier außer Acht gelassen), auf dem der Kandidat (mit Einverständnis) und drei unterstützende Unterschriften 'drauf sind.

Im Wahlordner aus 2006 habe ich aber folgendes gesehen:
- ein Kandidat, mit 3 oder mehr Unterschriften
- zwei Kandidaten, mit 3 Unterschriften
=> Wahl wurde als Personenwahl durchgeführt

Gerade der zweite Punkt irritiert mich - denn es wurde so gewertet, dass jeder Kandidat damit 3 Unterstützer hätte (aber dann hätte ja jeder Unterstützer bei 2 Kandidaten "gestützt", was ja eigentlich nicht sein darf). Folglich wurde dann Listen- und Personenwahl vermischt.

Sollte das nicht ok gewesen sein, so möchte ich diesen Fehler nicht machen ...

... vielleicht habe ich auch nur ein Brett vorm Kopf ... bin aber mal auf die Antworten gespannt ...