Rücknahme eines gefassten Beschlusses
Es wurde vom BR ein Beschluss gefasst (13:0), wonach wegen einer Beschwerde eines Kollegen die Einigungsstelle angerufen werden sollte. Nachdem die Geschäftsleitung mit dem BR-Vors. und einem grossen Teil des BR gesprochen hat, wurde der Beschluss abwägig entschieden (3:10). Kann der BR einen Beschluss nach 4 Wochen ändern ?
Community-Antworten (2)
18.02.2006 um 18:48 Uhr
Es kann ein gefaßter Beschluß des BR durch einen nochmaligen Beschluß des BR geändert werden..
18.02.2006 um 19:44 Uhr
Ein BR-Beschluß kann nicht mehr geändert werden wenn er Außenwirkung erlangt hat.
Allerdings klingt das so als hättet Ihr den ersten Beschluss gefasst ohne mit dem AG geredet zu haben. Damit ist die Frage, ob der Beschluß überhaupt wirksam sein kann.
Letztendlich gibt es dann häufig noch die Möglichkeit einer erneuten Beschlussfassung.
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