Erstellt am 13.09.2022 um 16:07 Uhr von moreno
Also ich würde sagen ...Ja. Nur die bestehenden BVs bleiben weiter gültig.
Erstellt am 13.09.2022 um 16:09 Uhr von celestro
Erstellt am 13.09.2022 um 16:20 Uhr von Relfe
warum sollten die nichtig sein?
die sind natürlich solange weiterhin gültig, bis die Beschlüsse gerichtlich als "nichtig" erklärt werden.
Nur! wer soll die Beschlüsse umsetzen, wenn es keinen BR mehr gibt?
interessant wäre die Beschlüsse ggf. wenn es kurzfristig dann einen neuen BR gibt.
Erstellt am 13.09.2022 um 16:44 Uhr von Muschelschubser
Ich würde mich mal für den Grund und den Ablauf der Auflösung interessieren.
Aber das dürfte für die Frage irrelevant sein.
Der alte BR ist ja mal ordnungsgemäß gewählt worden, und eine Wahlanfechtung hat es ja scheinbar auch nicht gegeben. Ich unterstelle mal, dass er sich dann ordnungsgemäß konstituiert und seine Geschäfte aufgenommen hat. Das hat dann normalerweise auch gültige Beschlüsse zur Folge. Eine stets korrekte Ladung mal vorausgesetzt, wüsste ich daher auch nicht warum die dort gefassten Beschlüsse jetzt im Nachhinein nicht mehr gültig sein sollten.
Ansonsten würde ich gern nochmal klarstellen wollen:
was ist in diesem Zusammenhang eigentlich genau mit Beschlüssen gemeint?
- Beschlüsse, die die Organisation des BR betreffen, sind ohne diesen BR natürlich obsolet.
- Beschlüsse über personelle Einzelmaßnahmen sind abgeschlossen
Bleibt also noch der Fortbestand der Betriebsvereinbarungen zu klären, sollte das mit Beschlüssen gemeint sein.
Ist eine Neuwahl absehbar? Dann wäre das die Möglichkeit, sie grundsätzlich fortbestehen zu lassen.
Sie bestehen aber auch so fort, da sie gegenüber den AN anwendbar sind. Der AG kann sie jedoch gegenüber allen AN kündigen. Ansonsten gibt es noch Besonderheiten, ob sie z.B. Themen mit erzwingbarer Mitbestimmung enthalten... da müsste man sich im Einzelfall mal durch §77 BetrVG und die Kommentare wurschteln.
Erstellt am 14.09.2022 um 04:18 Uhr von Dummerhund
Ich wüsste auch keinen Grund warum Beschlüsse die Ordnungsgemäß zustande gekommen sind und gefasst würden dann nicht mehr gültig sein sollten.
Erstellt am 14.09.2022 um 06:06 Uhr von Moreno
Dummer Hund weil kein Betriebsrat mehr existiert?
Erstellt am 14.09.2022 um 08:04 Uhr von dieschi
Sprechen wir hier von Beschlüssen die noch nicht umgesetzt wurden oder um generell alle?
Im ersten Fall: Wo kein BR ist auch niemand vorhanden der die Beschlüsse umsetzt bzw. im Falle des Beschlusses von BV überwacht das sie umgesetzt werden.
Im zweiten Fall: Beschlüsse die bereits umgesetzt wurden sind für den Fortbestand von z.b. BV nicht mehr maßgeblich (behalten aber ihre Gültigkeit).
Die BV wirken nach sofern der AG sie nicht den AN gegenüber kündigt.
Ist ja kein Partner mehr da mit dem der AG verhandeln könnte.
"Ich wüsste auch keinen Grund warum Beschlüsse die Ordnungsgemäß zustande gekommen sind und gefasst würden dann nicht mehr gültig sein sollten."
"Dummer Hund weil kein Betriebsrat mehr existiert?"
@Moreno
Ändert nichts an der Gültigkeit eines Beschlusses der bereits umgesetzt wurde!
Das BetrVG enthält keinen §§ der eine Beendigung einer BV für den Fall der BR-losigkeit vorsieht.
Folglich trifft das auch auf die Grundlage, die Beschlüsse zu den BV, zu!
Und wenn Beschlüsse für BV gültig bleiben trifft das wohl auch auf die anderen Beschlüsse des alten Gremiums zu.
Erstellt am 14.09.2022 um 08:09 Uhr von Kjarrigan
Die Beschlüsse werden nicht "rückwirkend" nichtig.
Allerdings kann der AG dann natürlich von seinem Direktionsrecht gebrauch machen.
Und da kein BR existiert, muss der AG auch keine MBR des BR fürchten und kann "seine" Dinge anordnen.
Erstellt am 14.09.2022 um 08:23 Uhr von moreno
Das BetrVG enthält keinen §§ der eine Beendigung einer BV für den Fall der BR-losigkeit vorsieht Zitat Dieschi.
Habe ich auch nicht gesagt aber eine BV ist kein Beschluss, sondern eine von beiden Vertragsparteien unterschriebene Vereinbarung. Und alles andere ist toter Käse weil eine Vertragspartei sich jetzt aufgelöst hat.
Erstellt am 14.09.2022 um 09:05 Uhr von dieschi
"eine BV ist kein Beschluss, sondern eine von beiden Vertragsparteien unterschriebene Vereinbarung"
Das weiß ich auch!
Eine BV hat aber einen Beschluss des BR als Grundlage und wenn dieser im nachhinein wegen Auflösung des BR nichtig "wäre" (was er nicht ist) würde das nicht auch die Gültigkeit der BV tangieren!?
Erstellt am 14.09.2022 um 09:15 Uhr von Relfe
@moreno
"toter Käse" oder "es fehlt eine "Partei" ist aber was anders wie: die Beschlüsse sind nichtig oder die Beschlüsse sind nicht mehr gültig.
"Nichtig" bedeutet sie sind nicht gültig und waren es auch nie.
Hier ist es so, das sie gültig sind, aber nicht umgesetzt werden.
Die TE-Frage war aber nach der Gültigkeit und die ist klar mit Ja zu beantworten: sie sind weiterhin gültig.
Und sobald es einen neuen BR gibt könnte dieser die Beschlüsse auch wieder umsetzen oder ändern.
ob das praktisch irgendeinen Nutzen hat, würde ich auch bezweifeln.
Erstellt am 14.09.2022 um 09:20 Uhr von moreno
Reife ein neuer Betriebsrat wäre doch gar nicht an die Beschlüsse des alten BR gebunden!
Was sollen das für Beschlüsse sein die noch gültig sind?????
Erstellt am 14.09.2022 um 10:16 Uhr von Dummerhund
@moreno
Die Frage war aber " alle in seiner Amtszeit gefassten Beschlüsse nichtig sind?"
Erstellt am 14.09.2022 um 10:23 Uhr von celestro
Leute ... echt jetzt?
Wenn sich der BR auflöst (durch Abstimmung im Gremium), sind die Beschlüsse natürlich NICHT nichtig. Wenn aber ein Gericht die Auflösung bestimmt, weil z.B. bei der Wahl des BR eklatante Mängel vorlagen ... dann doch wohl schon ... oder?
Erstellt am 14.09.2022 um 10:24 Uhr von moreno
dummer Hund ...der Knackpunkt ist....nach der Auflösung.
Der Verhandlungspartner für den AG ist dann weg und es zählen nur noch die bestehenden BVs. daher meine Frage was sollen das für Beschlüsse sein die noch von belang sind???? Entsendung Seminare? Einberufung Einigungsstelle? Widerspruch Einstellung? Freistellung BR? ???? Mir fällt nichts ein!
Erstellt am 14.09.2022 um 10:35 Uhr von dieschi
"Reife ein neuer Betriebsrat wäre doch gar nicht an die Beschlüsse des alten BR gebunden!"
Das scheint aber doch so zu sein.
Interessantes Video:
Wenn der alte Betriebsrat schonmal für den neuen Betriebsrat Beschlüsse fasst ...
https://www.youtube.com/watch?v=dkjDU17ImkQ
In dem Fall hier hat der alte Betriebsrat vor dem Ende seiner Amtszeit einen Beschluss gefasst das die neuen Mitglieder des Betriebsrats Seminare besuchen müssen.
Erstellt am 14.09.2022 um 10:41 Uhr von celestro
"Der Verhandlungspartner für den AG ist dann weg und es zählen nur noch die bestehenden BVs."
Das würde aber sehr deutlich machen, das die Beschlüsse gerade NICHT nichtig sind. Denn wenn der BR eine BV abgeschlossen hat und die Beschlüsse wären nichtig, dann wäre auch die BV sofort "futsch".
Ohne BR kann der AG die BV sofort kündigen ... aber nichtig können die Beschlüsse ja nicht sein.
Und mag ja sein, das die Beschlüsse "kaum noch von Belang sind". Aber entweder sind sie nichtig oder nicht. Aber sie sind definitiv nicht deshalb nichtig, nur weil sie keine Relevanz mehr haben.
Erstellt am 14.09.2022 um 10:46 Uhr von dieschi
"Wenn aber ein Gericht die Auflösung bestimmt, weil z.B. bei der Wahl des BR eklatante Mängel vorlagen ... dann doch wohl schon ... oder?"
Dadurch würden die gefassten Beschlüsse nichtig und daraus resultierende BV und Umsetzungen.
Man muss da tatsächlich unterscheiden zwischen "Selbstauflösung" und "Auflösung durch Urteil" ...
Erstellt am 14.09.2022 um 11:01 Uhr von moreno
Dieschi in dem Video wird aber nur gezeigt, dass ein BR dies mal gemacht hat aber nicht was passiert wenn der Neue BR sich nicht an den Beschluss hält!
Aber ich glaube wir reden hier um den Brei vielleicht könnte SF uns mal aufklären was für Beschlüsse er meint?
Erstellt am 14.09.2022 um 11:14 Uhr von Relfe
@moreno
die Art der Beschlüsse ist egal, alle bleiben gültig, keiner wird nichtig.
es gibt Beschlüsse die sind bereits umgesetzt und entfalten keine Wirkung mehr
es gibt Beschlüsse, die müßten noch umgesetzt werden, die werden aber nicht umgesetzt weil kein BR vorhanden ist.
und es gibt Beschlüsse wie z.B. BV die schon abgeschlossen und wirksam sind, die bleiben wirksam bis der AG diese z.B. kündigt (unter den rechtlichen Voraussetzungen etc)
aber keiner der Beschlüsse wird nichtig, nur weil der BR sich selbst auflöst.
die Nichtigkeit kann nur per Gericht festgestellt werden.
Erstellt am 14.09.2022 um 11:22 Uhr von moreno
Reife eine BV ist kein Beschluss ist doch nicht so schwer zu kapieren! Und wenn der BR beschlossen hat eine BV zu unterschreiben aber sich vor der Unterschrift auflöst wird es keine BV geben weil es keinen gibt der unterschreiben kann.
Deswegen warte doch mal ab ob SF uns hier aufklärt was er meinte! Mit abgeschlossenen BVs sind wir uns ja einig, dass die ihre Wirkung nicht verlieren.
Erstellt am 14.09.2022 um 11:24 Uhr von celestro
@moreno
Würden die Beschlüsse im Nachhinein nichtig sein, wäre die BV nicht gültig (weil ein nichtiger Beschluss zur BV führte). Also kann Deine Denkweise nur falsch sein, Sorry!