Freistellung eines Wahlvorstandes zur Wahl
Der Stellvertretende Wahlvorstandsvorsitzender Hat in der Woche der Betriebsratswahl Nachtschicht, darf er nach §37 Abs. 1+2 freigestellt werden und bedarf es eines BR Beschlusses oder eines Beschlusses des Wahlvorstandes.
Community-Antworten (2)
21.09.2017 um 16:01 Uhr
Es ist kein Beschluss nötig die Mitglieder müssen sich nur, wie auch BRM, beim Vorgesetzten ab und wieder zurück melden.
22.09.2017 um 00:58 Uhr
moreno, Du hast formal Recht. Aber natürlich wäre es geschickter, eine solche Verhinderung frühzeitig mitzuteilen. Hartmetall: Der BR bestellt den Wahlvorstand. Danach hat der BR mit dem Wahlvorstand nichts mehr zu tun. Deshalb wäre ein BR-Beschluss dazu ein grober Schnitzer.
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