Es hat sich kurz vor Abgabe der Wahlvorschlagsliste herausgestellt, dass ein Mitarbeiter, der auf der Wählerliste steht und für den BR kandidiert, nur einen befristeten Arbeitsvertrag bis 30.08.06 hat und über eine Verlängerung erst im Sommer entschieden wird. Ist seine Kandidatur rechtens und wenn nein, wie muß sich der WV verhalten bzw. wann muß er wie reagieren ?