Erstellt am 16.02.2006 um 16:06 Uhr von Norden
Der Mindergeschlechtsschutz bedeutet, dass die Zahl der Frauen/Männer, die bei Personal in der Minderheit sind, auf jeden Fall eine Zahl von Sitzen im BR bekommen. Mit den Listen hat das grundsätzlich nichts zu tun.
Nur wenn es beispielsweise eine Liste gibt, die fünf Sitze bekommen würde, aber auf den ersten fünf Positionen z. B. nur Frauen hat, und mindestens 1 Mann in den BR muss, so rückt ein Mann von einer anderen Liste in den BR.
Erstellt am 18.02.2006 um 06:21 Uhr von Abakus
Ich meine, das Geschlecht in der Minderheit bekommt nicht "auf jeden Fall" einen Sitz. Ihr Anteil an allen AN kann so gering sein, daß ihnen nach der Formel kein einziger Sitz zusteht.
Erstellt am 18.02.2006 um 09:03 Uhr von Fayence
@ Abakus,
Du hast die "Minderheiten-Regelung" richtig verstanden.
@Helene
Automatisch passiert hier nichts. Sobald Männlein und Weiblein in unterschiedlicher Verteilung im Betrieb vertreten sind, muss der Sitzanspruch nach d´Hondt berechnet werden. Als Ergebnis kann dann in der Tat eine 0 herauskommen.
Zu diesem Thema ist in diesem Forum schon verdammt viel geschrieben worden. Geb einfach d´Hondt unter "Suchen" ein und Du wirst fündig.