Erstellt am 16.02.2006 um 16:02 Uhr von packer
moin hamburg,
das gesetz spricht hier von leitenden angestellten § 5 (3) BetrVG, diese dürfen nicht wählen und gewählt werden.
ein nützlicher link von kollegin fayence zur einordnung:
http://www.lexisnexis.de/downloads/brwcl008.rtf
zu diesem thema ist hier schon einiges gepostet worden, also schau einfach mal unter suchen!
gruß,
packer