Erstellt am 15.02.2006 um 14:09 Uhr von Norden
Die Späteste Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge ist an den Wahltermin gebunden.
Errechung der Fristen unter
http://www.betriebsratswahl.de/terminkalender/wahlkalender.php
Erstellt am 15.02.2006 um 14:59 Uhr von Fayence
Hallo olme,
die Bekanntmachung muss spätestens eine Woche vor der Stimmabgabe erfolgen, siehe §10 Abs. 2 Wahlordnung.
Der früheste Termin ergibt sich aus den in Abs. 1 aufgeführten Fristen.