Zustimmungsunterschrift zur Kandidatur nicht möglich in der 14-Tage-Frist - was tun?
Hallo zusammen,
eine Kollegin möchte wieder als Betriebsrätin kandidieren. Jedoch genau in den 14 Tagen, in denen die Wahlvorschlagslisten einzureichen sind, ist die Kollegin in Urlaub. Sie kann also Ihre Zustimmungsunterschrift zu ihrer Kandidatur nicht abgeben. Was ist hier zu tun?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Community-Antworten (6)
14.02.2006 um 19:19 Uhr
Hallo Jeanette, ganz einfach, die Kandidatur vor Urlaubsantritt erklären. Sie dürfte doch wissen, auf welcher Liste sie sich aufstellen lassen will.
14.02.2006 um 19:37 Uhr
Die geschätzte Kollegin kann nur auf der Vorschlagsliste ihre Unterschrift abgeben, wenn diese vor der Urlaubsreise nicht ausgegeben ist hat sie Pech gehabt. Einwilligung per Fax gilt nicht. Wieder eine gute BRätin flöten gegangen.
14.02.2006 um 19:44 Uhr
Bäda, Deine Antwort stimmt definitiv nicht. Siehe
Eine Kandidat muss seine Zustimmung zur Aufnahme auf eine bestimmte Vorschlagsliste schriftlich erklären. Es gibt keine Stelle im BetrVG und auch nicht in der WO BetrVG, welche vorsieht, dass diese Zustimmung auf dem Wahlvorschlag per Unterschrift geleistet werden muss.
Somit ist die "gute BRätin" der Wählerschaft nicht "flöten" gegangen.
14.02.2006 um 19:50 Uhr
Schade, bei uns dann leider schon, man hat uns falsch informiert.
14.02.2006 um 20:05 Uhr
Im Gegentum,
die WO spricht sogar davon dass die Unterschrift "beizufügen" ist.
Die Frage wäre also eher ob auf der Wählerliste zugestimmt werden darf (ja, darf!)
14.02.2006 um 20:22 Uhr
Hallo Ramses II, bin Dir sehr verbunden, dass Du das "(ja, darf!)" erwähnt hast.
So bleibt mir die Suche nach Deiner bereits geleisteten und diesbezüglichen Aufklärungsarbeit erspart.
Gruß Fayence
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