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Zustimmungsunterschrift zur Kandidatur nicht möglich in der 14-Tage-Frist - was tun?

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Jeanette S.
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine Kollegin möchte wieder als Betriebsrätin kandidieren. Jedoch genau in den 14 Tagen, in denen die Wahlvorschlagslisten einzureichen sind, ist die Kollegin in Urlaub. Sie kann also Ihre Zustimmungsunterschrift zu ihrer Kandidatur nicht abgeben. Was ist hier zu tun?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

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Community-Antworten (6)

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Fayence

14.02.2006 um 19:19 Uhr

Hallo Jeanette, ganz einfach, die Kandidatur vor Urlaubsantritt erklären. Sie dürfte doch wissen, auf welcher Liste sie sich aufstellen lassen will.

B
Bäda

14.02.2006 um 19:37 Uhr

Die geschätzte Kollegin kann nur auf der Vorschlagsliste ihre Unterschrift abgeben, wenn diese vor der Urlaubsreise nicht ausgegeben ist hat sie Pech gehabt. Einwilligung per Fax gilt nicht. Wieder eine gute BRätin flöten gegangen.

F
Fayence

14.02.2006 um 19:44 Uhr

Bäda, Deine Antwort stimmt definitiv nicht. Siehe

Eine Kandidat muss seine Zustimmung zur Aufnahme auf eine bestimmte Vorschlagsliste schriftlich erklären. Es gibt keine Stelle im BetrVG und auch nicht in der WO BetrVG, welche vorsieht, dass diese Zustimmung auf dem Wahlvorschlag per Unterschrift geleistet werden muss.

Somit ist die "gute BRätin" der Wählerschaft nicht "flöten" gegangen.

B
Bäda

14.02.2006 um 19:50 Uhr

Schade, bei uns dann leider schon, man hat uns falsch informiert.

RI
Ramses II

14.02.2006 um 20:05 Uhr

Im Gegentum,

die WO spricht sogar davon dass die Unterschrift "beizufügen" ist.

Die Frage wäre also eher ob auf der Wählerliste zugestimmt werden darf (ja, darf!)

F
Fayence

14.02.2006 um 20:22 Uhr

Hallo Ramses II, bin Dir sehr verbunden, dass Du das "(ja, darf!)" erwähnt hast.

So bleibt mir die Suche nach Deiner bereits geleisteten und diesbezüglichen Aufklärungsarbeit erspart.

Gruß Fayence

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