wir haben folgende Konstellation in unserem Betrieb (ca. 13.500 MA). Mir ist klar, dass ich Stützunterschriften für meine Kandidatur zu den BR-Wahlen in meiner Freizeit sammeln muss. Nun stellt sich aber die Frage, kann ich Betriebsräume, z.B. nach meinem Dienstschluss aufsuchen und bei den Kolleginnen und Kollegen, die noch im Dienst sind, für Stützunterschriften werben? Erschwerend kommt hinzu, dass wir Dienstausweise haben, mit denen der Zugang zu bestimmten Bereichen möglich ist, in denen MA ihren Dienst verrichten. Die Ausweisordnung unseres Betriebes untersagt allerdings die Nutzung des Ausweises während der Freizeit. Dadurch entsteht eine Patt-Situation für mich, denn ich kann nicht zu den Kolleginnen und Kollegen kommen.
Ist euch dazu eine Rechtsgrundlage bekannt?
Danke und Grüße,
lamabi