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Sammeln von Stützunterschriften - wann ist das erlaubt?

L
lamabi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben folgende Konstellation in unserem Betrieb (ca. 13.500 MA). Mir ist klar, dass ich Stützunterschriften für meine Kandidatur zu den BR-Wahlen in meiner Freizeit sammeln muss. Nun stellt sich aber die Frage, kann ich Betriebsräume, z.B. nach meinem Dienstschluss aufsuchen und bei den Kolleginnen und Kollegen, die noch im Dienst sind, für Stützunterschriften werben? Erschwerend kommt hinzu, dass wir Dienstausweise haben, mit denen der Zugang zu bestimmten Bereichen möglich ist, in denen MA ihren Dienst verrichten. Die Ausweisordnung unseres Betriebes untersagt allerdings die Nutzung des Ausweises während der Freizeit. Dadurch entsteht eine Patt-Situation für mich, denn ich kann nicht zu den Kolleginnen und Kollegen kommen.

Ist euch dazu eine Rechtsgrundlage bekannt?

Danke und Grüße, lamabi

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Community-Antworten (2)

O
otto

08.02.2006 um 23:45 Uhr

Hallo lamabi, ich kenne zu diesem sehr speziellen Problem keine Rechtsgrundlage und auch keine Rechtsprechung. Es ist aber der grundsätzliche Wille des Gesetzgebers, bei BR-Wahlen die demokratischen Grundsätze im Sinne von "hohem Engagement" und "hoher Wahlbeteiligung" zu fördern. Wenn Sie sich in Ihrer arbeitsfreien Zeit genau um das bemühen, was der Gesetzgeber will, interpretiere ich das nicht als "Freizeit" in herkömllichen Sinn. Also nur Mut! Gruß otto

V
viktor

09.02.2006 um 10:28 Uhr

kannst Du nicht in Pausenzeiten sammeln - also wenn Du sowieso im Betrieb bist?

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