Erstellt am 04.02.2006 um 14:14 Uhr von Susi Sorglos
hallo @tokohei,
also roll ich doch die sache von hinten auf. ein hin und her ist möglich.
die bewerberliste muss nicht erst "geschlossen" sein, bevor die stützunterschriften eingeholt werden.
was ich allerdings als problematisch ansehe ist die allgemeine handhabung bei euch. "... Vorschlagsliste, die beim Wahlvorstand "hinterlegt" wird ..." das kann problematisch werden und schaft die möglichkeit einer anfechtung. eine liste die bein wahlvorstand "hinterlegt" wird ist als eingereicht anzusehen und darf von diesem nicht wieder rausgegeben werde. zum hinterlegen sollte man sich da tuhnlichst eine andere(n) person(enkreis) suchen.
"Jeder, der sich zur Wahl stellen möchte, wird angewiesen vier Stützunterschriften (zeitgleich) zu besorgen" ist rechtlich (wahlordnung) nicht haltbar. wenn sich die person X einträgt und garkeine stützunterschrift besorgt ist sie auch in der liste ! wer weist den hier dazu an ? der wahlvorstand ? bitte schreib nein, denn sonnst kann der sich ja glatt die kugel geben ...
Erstellt am 04.02.2006 um 14:26 Uhr von Fayence
Hallo tokohei,
mit Stützunterschriften wird grundsätzlich nur ein Wahlvorschlag=Liste gestützt, nicht der einzelne Kandidat.
Wenn ein AN um eine Stützunterschrift gebeten wird, müssen ihm die gesamten Bewerber auf dieser Liste bekannt sein. Ist die erste Stützunterschrift geleistet, darf der Wahlvorschlag nicht mehr geändert werden. Es dürfen dann weder Kandidaten gestrichen noch hinzugefügt werden.
Erstellt am 04.02.2006 um 14:30 Uhr von Heini
Die Mitarbeiter geben ihre Zustimmung durch ihre Unterschrift für die ihnen vorliegende Vorschlagsliste und nicht für einen Wahlbewerber.
Das heißt, nach Abgabe der Stützunterschriften darf die Liste nicht mehr verändert werden, z.B. das immer wieder neu Kandidaten dazukommen.
Die Pflicht des Wahlvorstandes wäre es die Liste für ungültig zu erklären.
Erstellt am 04.02.2006 um 14:42 Uhr von Susi Sorglos
"Das heißt, nach Abgabe der Stützunterschriften darf die Liste nicht mehr verändert werden, z.B. das immer wieder neu Kandidaten dazukommen. "
nach der ersten heinischen wahlvertonung ? so was hab ich ja noch nie gelesen !! dann bitte erkläre mir mal wo du das gelesen hast ?
Erstellt am 04.02.2006 um 15:42 Uhr von Ramses II
Auch wenn das was Heini hier schreibt nicht exakt den Wortlaut der Wahlordnung oder eines Kommentares wiedergibt, so meint er doch das richtige.
Erstellt am 04.02.2006 um 15:47 Uhr von Susi Sorglos
... nun mein könig der könige, dann verweise doch auf nur eine passage der wahlordnung in der diese auslegung niedergeschrieben steht.
das würde @tokohei weiterhelfen und mich eines besseren belehren. denn ich bin nicht von adel und belehrbar
Erstellt am 04.02.2006 um 16:01 Uhr von Ramses II
"Susi Sorglos",
so wie Du Dich hier darstellst tippe ich eher auf Bildungresistenz!
Als Lektüre empfehle ich Dir einen Standardkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, z.B. Fitting, welcher zum § 14 schreibt:
"Der Wahlvorschlag ist ein Vorschlag aller, die ihn unterzeichnet haben. Eine ohne Einverständnis der Unterzeichner vorgenommene Änderung des Wahlvorschlags macht diesen ungültig (BAG 15.12.72)"
Ansonsten empfehel ich die Lektüre des BGB und zugehöriger Kommentare zum Thema "Urkunde"
Erstellt am 04.02.2006 um 16:13 Uhr von Susi Sorglos
oh grosser könig, oh groser könig habet erbarmen ob eines latent bildungsresistenten adelsfreien ...
Ramses II du hast hier schon sooo oft unsinn und nicht untermauerte dinge geschrieben, da musst dich als letzter wundern.
wenn das bag allerdings hier so entschieden habe dann werde ich nach prüfung dieser sache gerne auch die erwähnte belehrung annehmen.
aber, warum nicht gleich so
Erstellt am 04.02.2006 um 16:36 Uhr von Ramses II
Susi,
Du hast sicherlich total Recht!
Erstellt am 04.02.2006 um 20:01 Uhr von Heini
Hallo Susi Sorglos,
zum Beispiel § 14 BetrVG. Dort wird nicht von Wahlbewerbern oder Kandidaten geschrieben sondern von Wahlvorschlägen.
Erstellt am 05.02.2006 um 15:41 Uhr von tokohei
Nochmals, hallo zusammen!
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Bei uns ist es leider so, das der Wahlvorstand jeden Kandidaten, der auf die (eine?) Vorschlagsliste möchte, im diese aushändigt und dann sagt, dieser habe für vier weitere Stützunterschriften zu sorgen.
Wenn ich die Beiträge richtig verstanden habe, so gibt es ein Recht auf die Anfechtung dieser Wahlvorschlagliste.
Wann und besser wie kann ich dann vorgehen?
Erstellt am 05.02.2006 um 17:55 Uhr von Fayence
Hallo tokohei,
noch mal zurück zu Deiner ersten Fragestellung.
" Muss die Vorschlagsliste (in Bezug auf die Kandidaten) erst eindeutig geschlossen sein, damit dann die Stützunterschriften für diese spezielle Liste gesammelt werden"
Die Antwort lautet klipp und klar: JA
Nun zu Deiner zweiten Fragestellung.
Der Wahlvorstand beabsichtigt ja, alle so "gewonnenen" Bewerber auf einer Liste=Wahlvorschlag zu vereinigen.
Diesen Wahlvorschlag wird er aushängen.
Jetzt hast z.B. Du einen Wahlvorschlag mit Deiner Unterschrift gestützt, auf welchem aber nur ein Kandidat stand.
Also ist dieser Wahlvorschlag im Nachhinein verändert/ergänzt worden.
Diese Vorgehensweise ist unzulässig und die Wahl, aber nicht die Liste kann angefochten werden.
Es gibt ev. noch einen "Haken" bei dieser Vorgehensweise. Wie viele Wahlberechtigte AN sind in Eurem Wahlausschreiben angegeben und welche Anzahl von Stützunterschriften sind dort für einen gültigen Wahlvorschlag gefordert?
Erstellt am 05.02.2006 um 19:45 Uhr von tokohei
Hallo Fayence,
die Zahl der wahlberechtigten AN liegt zwischen 1000 und 1100. Für die Vorschlagsliste müssen 51 Stützunterschriften abgegeben werden.
Also, wie sieht der "Haken" aus?
Erstellt am 05.02.2006 um 20:48 Uhr von Fayence
Diese Antwort habe ich ehrlich gesagt erwartet.
Der "Haken" ist doch ganz einfach. Stichwort: Einheitliche Urkunde. Lese dazu folgendes Urteil:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2005-5&nr=10603&pos=9&anz=42
Ein bisschen selber arbeiten/lernen muss sein ;-)
Erstellt am 06.02.2006 um 10:12 Uhr von tokohei
Hallo Fayence,
wenn ich nicht zum selber arbeiten bereit wäre, so hätte es mich sicherlich niemals auf die W.A.F.- Seite verschlagen.
Sehe Deine Hilfen doch einfach als "kleinen Anstoß" für ein sinnvolles, eigenständiges Arbeiten an. Aber was soll ich denn auch tun, wenn ich noch keinen "großen Bruder" gefunden habe, der mir bei den ersten Gehversuchen beisteht?
Gruß tokohei
Erstellt am 06.02.2006 um 15:29 Uhr von Fayence
Hallo tokohei,
da hast Du meine Antwort in den falschen Hals gekriegt, sorry.
Bislang war immer nur die Rede von 4 Stützunterschriften, die ein jeder Kandidat bringen soll. Hätte ja bedeuten können, dass diese Stützunterschriften auch dem geforderten 20stel entsprechen, z.B. bei nur 80 Wahlberechtigten.
Werden jetzt alle Kandidaten auf einer Liste vereinigt, frage ich mich, wie dieser Wahlvorschlag eine gültige Anzahl von Stützunterschriften belegen will. Nehmen wir mal an, der Listeneinreicher legt die Loseblattsammlung mit jeweils 4 Stützunterschriften dazu und kommt so auf z.B. 52 Unterschriften.
Dann fällt es mir mehr als schwer, die einheitliche Urkunde zu erkennen.
Dafür muss nämlich klar ersichtlich sein, dass sich die Stützunterschriften auch auf genau diesen Wahlvorschlag beziehen.
Und dieser Sachverhalt wird in dem angegebenen Urteil ganz gut geschildert. Daher dieser Link.
Jetzt besser bzw. ist der Knackpunkt jetzt klar?
Im übrigen steht auch in der Wahlordnung unter §6 Abs. 6, dass die Verbindung von Vorschlagslisten ungültig ist.
Erstellt am 07.02.2006 um 11:44 Uhr von tokohei
Hallo Fayence,
so hier nun noch einmal die Situation, die sich in unserer Firma darstellt.
Der Wahlvorstand gibt eine "formell" sicherlich einwandfreie Vorlage als "blanko" Wahlvorschlagsliste heraus.
Der jetzige Betriebsrat bekommt diese zuerst in die Hand und schreibt sich an die ersten Positionen als Wahlkandidat und sammelt auch gleich jeweils vier Stützunterschriften. Wenn die entsprechenden Stützunterschriften vorhanden sind, so wird diese Liste wieder zum Wahlvorstandsvorsitzenden gebracht, der sie dann dem nächsten Kandidaten übergibt und ihn darauf aufmerksam macht, dass auch er vier Stützunterschriften zusammeln hat.
Als ich diese Liste zuletzt am Freitag gesehen habe, waren 21 Kandidaten und dementsprechend 84 Stützunterschriften auf dieser Liste. Diese Liste wächst also im Verhälnis 1/4, jede Tag um sicherlich 2-5 Kandidaten.
Wie kann ich jetzt sinnvoller Weise gegen diese Art der "Listenerstellung" vorgehen??
Ich habe den Link auch schon durchgearbeitet. Aber wie mache ich einem gestandenen Wahlvorstandsvorsitzenden klar, dass er sich seit Jahrzehnten völlig falsch verhalten hat? Oder besser, wie erkläre ich meinen Kollegen, die glauben, dass es nur das Mehrheitswahlrecht gibt, dass nicht ich gerade eine grossen Fehler begehe, sondern der Fehler beim Wahlvorstand seit Jahren gelegen hat?
Gruß tokohei
Erstellt am 07.02.2006 um 12:12 Uhr von Fayence
Hallo tokohei,
Ihr habt also einen "Wanderpokal", auch eine interessante Variante.
Jetzt mal abgesehen davon, dass die Vorgehensweise falsch ist. Die entsprechenden Hinweise auf die Rechsprechung hast Du jetzt und die kannst Du zwecks Aufklärung nutzen.
Um was geht es Dir jetzt? Bist Du ein "Teil" des Wahlvorstandes und möchtest zum ordnungsgemässen Ablauf der Wahl sozusagen beitragen?
Oder möchtest Du eine eigene Liste aufstellen und sammelst mögliche Anfechtungsgründe?
Auch verstehe ich Deinen Bezug zum Mehrheitswahlrecht nicht.
Erstellt am 07.02.2006 um 15:26 Uhr von tokohei
Hallo Fayence,
um was geht es mir?
1. Ich bin kein Teil des Wahlvorstandes. Aber eine mir nahestehende Person ist seit erst zwei Monaten im Wahlvorstand, hat aber wohl weniger Durchblick als ich.
2. Ob ich eine eigene Liste aufstellen möchte, wird sich in dieser Woche herausstellen (da ich diese Woche Urlaub habe). Ich will etwas verändern. Ein kleines Beispiel: Unsere Geschäftsführung droht mit Entlassungen. Unser BR unterschreibt eine Betriebsvereinbarung über unbezahlte Mehrarbeit. Erst als andere Kollegen die IG-Metall davon informieren, fällt dem BR auf, dass solche Vereinbarungen Tarifhoheit besitzen und gar nicht von ihnen abgeschlossen werden dürfen. Nur einer von vielen kleinen Fehlern des BR.
3. Ich möchte meine Kollegen aufrütteln und ihnen vor Augen führen, dass der "alte Weg" des BR nicht in die heutige Zeit paßt und auch unsere Arbeitsplätze dadurch stärker gefährdet sind, wenn es keine Veränderungen geben wird.
Zum Thema Mehrheitswahlrecht wollte ich fogendes ausdrücken. Alle Kollegen mit denen ich gesprochen habe kannten das Schlagwort "Listenwahl" überhaupt nicht. Selbst nachdem ich es ihnen versucht habe zu erklären, waren die wenigsten von der Richtigkeit meiner Worte überzeugt.
Sie gehen davon aus, wenn sie die Liste, auf der der Namen des Kollegen steht den sie eigentlich im BR haben wollen, wählen, dieser auch in den BR einziehen kann, egal ob seine Platzziffer 50 oder 100 beträgt.
Gruß und Dank tokohei
Erstellt am 07.02.2006 um 17:00 Uhr von Fayence
Hallo tokohei,
zu 1.: Darauf erwartest Du wohl hoffentlich keinen Kommentar.
Zu 3.: Aufrütteln schön und gut. Dann solltest Du aber auch 2. angehen. Alles andere macht für mich keinen Sinn.
Thema: Mehrheitswahl
Die Kollegen gehen doch anscheinend davon aus, dass sie zwischen einzelnen Kandidaten auf einer Liste auswählen können, also eine Persönlichkeitswahl stattfindet. Insofern haben sie doch nicht Unrecht. Einziehen in den BR tun die Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben. Selbstverständlich unter Berücksichtigung der ev. zu vergebenden Sitze für das Geschlecht der Minderheit.
Und der "Mehrheitsentscheid" kommt auch bei einer Listenwahl zum Tragen. Nur dass sich die KollegInnen mit einer Stimme für die Liste entscheiden müssen, von deren KandidatInnen sie sich am besten vertreten fühlen. Je mehr Stimmen auf eine Liste entfallen, desto mehr KandidatInnen dieser Liste ziehen auch in den BR ein. Der Listenplatz ist in diesem Fall natürlich mitentscheidend.
Ich habe jetzt allerdings nicht vor, das Thema weiter zu vertiefen. Deine ursprüngliche Frage dürfte jetzt beantwortet sein. Mich hat es zum Schluss nur mal interessiert "wer. wieso, warum" diese Frage gestellt hat.
Dann geh´s mal an und viel Glück dabei.
Gruß Fayence