Hallo zusammen,

bei uns im Betrieb gibt es eine (?) Vorschlagsliste, die beim Wahlvorstand "hinterlegt" wird und von da aus dann die Runde im Betrieb macht. Jeder, der sich zur Wahl stellen möchte, wird angewiesen vier Stützunterschriften (zeitgleich) zu besorgen. Dieses bedeutet, dass die Anzahl der Vorschlagskandidaten und der Stützunterschriften (im Verhältnis 1:4) ständig wächst.

Meine konkrete Frage lautet:

Muss die Vorschlagsliste (in Bezug auf die Kandidaten) erst eindeutig geschlossen sein, damit dann die Stützunterschriften für diese spezielle Liste gesammelt werden dürfen oder ist so ein hin und her, wie oben beschrieben erlaubt?