Erstellt am 13.02.2006 um 13:16 Uhr von gf
Absolut wichtig. Der Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er die erforderliche Unterschriftenzahl enthält. Wenn die nicht rechtzeitig da sind, ist der Vorschlag nicht vorhanden oder evtl. gar kein Wahlvorschlag da - dann gäbe es immerhin noch eine Nachfrist.
Erstellt am 13.02.2006 um 13:52 Uhr von BSI
Hallo GF,
das ist mir schon klar, die Frage war nur, wie kriege ich alles organisatorisch hin, wenn am 07.03.06 die Vorschlagsliste geschlossen wird. Dann müßte ich theoretisch gleich nach der Schließung die Unterschriften für díe komplette Liste sammeln oder für jeden Vorschlag einzeln ?
BSI
Erstellt am 13.02.2006 um 15:47 Uhr von Rattle
hallo, BSI
wenn die frist am 07.03.06 abläuft, sollten natürlich die unterschriften auf deiner eigenen und auch alle anderen listen mit stützunterschriften vorhanden sein!
"weil die frist dann abgelaufen ist!"
also sollte vor fristende die unterschriften gesammelt werden am besten mehr als man braucht, wegen doppelunterschriften.
nach der frist gibt es nur noch heilbare mängel oder unheilbare mängel.
eine nachfrist gibt es nur falls keine liste (auch die der gewerkschaft) eingereicht wurde, beim WV.
die frist dauert 1.woche wenn ich richtig informiert bin.
mfg
Erstellt am 13.02.2006 um 21:11 Uhr von lamabi
Hallo BSI,
Stützunterschriften kannst du jetzt schon sammeln. Du musst nicht warten bsi das Wahlausschreiben ausgehängt wird. Allerdings hast du nach dem Wahlaushang maximal 2 Wochen Zeit die gültige Liste einzureichen, also mit der Anzahl erforderlicher Stützunterschriften, abhängig von der Betriebsgröße. Es gibt aber keine Regelung die besagt, dass du mit dem Sammeln warten musst. Also, gleich loslegen.
Gruß, lamabi