BR-Wahl: Teilnahme von Kantinen- und Bewachungspersonal (Fremdfirmen) - dürfen diese Personen mitwählen?
Hallo, in unserem Betrieb (ca. 130 MA) wird der Empfangsbereich, die täglich anfallende Postbearbeitung (intern und extern) und natürlich die Bewachung des Firmengeländes von einer Bewachungsfirma durchgeführt. Dürfen die bei uns tätigen Damen und Herren dieser Bewachungsfirma an der Wahl des BR's teilnehmen? Unsere Kantine ist an ein Cateringunternehmen verpachtet. Immer die selben 3 Mitarbeiter dieses Caterers sind ständig in unsrere Kantine beschäftgt und füllen auch die in der Firma stehenden Kaffeeautomaten auf und bestücken die Konferenzräume mit Getränken. Dürfen diese Personen an der BR-Wahl teilnehmen.
Vielen Dank für Ihre Antworten
Community-Antworten (1)
08.02.2006 um 22:26 Uhr
Guten Abend Jeanette, entscheidend ist, ob diese Personen "überlassene Arbeitnehmer" im Sinne des § 7 Satz 2 BetrVG sind und damit dem Weisungsrecht Ihres Arbeitgebers unterliegen. Wenn Ihr Arbeitgeber die in diesen Angelegenheiten üblichen Verträge hat, ist das wahrscheinlich nicht der Fall. Der Wahlvorstand sollte sich die Verträge des Arbeitgebers mit den Firmen zeigen lassen. Gruß otto
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
ÄlterWahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr
Mehrheit bzgl. Teilnahme an Wahl beim Hauptbetrieb - reicht die einfache oder ist die absolute Stimmenmehrheit erforderlich?
ÄlterWir als Betriebsrat des Hauptbetriebes haben in einem Nebenbetrieb (ohne Betriebsrat) eine Abstimmung über die Teilnahme an der anstehenden BR-Wahl im Hauptbetrieb initiiert. Im Nebenbetrieb sind 45 M
Leiharbeiter - Muss ich ihn jetzt in die Wählerliste aufnehmen?
ÄlterHallo, danke erst mal das mir so viele geholfen haben, in Bezug zur Altersteilzeit. Und schon wieder habe ich ein Problem. Leiharbeiter. Ich weiss das in unserem Betriebseit Anfang März ein Arbeiter
Ausländische Arbeitnehmer*Innen
ÄlterHallo zusammen, wir haben nun schon für uns geklärt, dass wir über Fremdfirmen Reinigungskräfte haben, die mindestens 3 Monate bei uns sind. Dementsprechend stehen sie mit auf der Wählerliste, mit de