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BR-Wahl: Teilnahme von Kantinen- und Bewachungspersonal (Fremdfirmen) - dürfen diese Personen mitwählen?

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Jeanette S.
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb (ca. 130 MA) wird der Empfangsbereich, die täglich anfallende Postbearbeitung (intern und extern) und natürlich die Bewachung des Firmengeländes von einer Bewachungsfirma durchgeführt. Dürfen die bei uns tätigen Damen und Herren dieser Bewachungsfirma an der Wahl des BR's teilnehmen? Unsere Kantine ist an ein Cateringunternehmen verpachtet. Immer die selben 3 Mitarbeiter dieses Caterers sind ständig in unsrere Kantine beschäftgt und füllen auch die in der Firma stehenden Kaffeeautomaten auf und bestücken die Konferenzräume mit Getränken. Dürfen diese Personen an der BR-Wahl teilnehmen.

Vielen Dank für Ihre Antworten

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Community-Antworten (1)

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otto

08.02.2006 um 22:26 Uhr

Guten Abend Jeanette, entscheidend ist, ob diese Personen "überlassene Arbeitnehmer" im Sinne des § 7 Satz 2 BetrVG sind und damit dem Weisungsrecht Ihres Arbeitgebers unterliegen. Wenn Ihr Arbeitgeber die in diesen Angelegenheiten üblichen Verträge hat, ist das wahrscheinlich nicht der Fall. Der Wahlvorstand sollte sich die Verträge des Arbeitgebers mit den Firmen zeigen lassen. Gruß otto

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