Stützunterschriften
hallo! bei uns stehen auch demnächst BR-wahlen an! möchte mich austellen für den BR! für eine listenwahl braucht man ja diverse " stützunterschriften! wenn ich, nachdem der Wahlvorstand das wahlausschreiben mit die wählerliste ausgehangen haben, und dort auch leiharbeiter, fremdfirmen usw wählen dürfen,darf ich sie auch nach stützunterschriften fragen? wäre super, wenn man mir diesbezüglich weiterhelfen kann!
gruß matrix
Community-Antworten (1)
10.03.2010 um 21:51 Uhr
matrix, ja darfst Du! Die Vorschrift lautet, dass der Wahlvorschlag von mindestens 1/20 der wahlberechtigten AN unterstützt werden muss und LA sind, unter bestimmten Voraussetzungen, wahlberechtigt. Der Wählerliste, in die man Dir Einblick geben muss, kannst Du entnehmen, wer alles wahlberechtigt ist. Wenn die Wählerliste nicht aushängt, muss aus dem Wahlausschreiben hervorgehen, wo Du Einblick in die Wählerliste nehmen kannst.
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