Hallo,
was ist, wenn ein Mitarbeiter bei der letzten Wahl Werkleiter mit Prokura war und zu den Leitenden Angestellten zählte, jetzt aber keine Werkleitung und keine Prokura mehr hat. Der Mitarbeiter hat auch keine selbständige Entscheidungsbefugnis mehr und eine hervorgehobene Leitungsfunktion ist auch nicht gegeben. Meiner Meinung nach, fällt er somit als Leitender Angestellter raus? Habe aber gelesen, dass auch die Zuordnung bei der letzten Wahl eine Rolle spielt.