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Neuwahl Betriebsrat -wann müssen die stattfinden?

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MeSo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. Ich habe mal ein paar grundsätzliche Fragen. Wieviel Betriebsratmitglieder darf ein Unternehmen mit ca. 70 Mitarbeitern haben? Wenn schon ein Betriebsrat besteht, wie kann eine Neuwahl erzwungen werden bzw. gibt es einen bestimmten Intervall, wann Neuwahlen stattfinden müssen oder können?

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Community-Antworten (3)

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Norden

08.02.2006 um 12:06 Uhr

Wenn schon ein BR existiert, dann sollte jetzt gewählt werden.

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Olaf0412

08.02.2006 um 12:12 Uhr

Die Betriebsratswahlen finden regelmässig alle 4 Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt (§ 13 BetrVG).

Bei 70 Wahlberechtigten sind 5 Mitglieder in den Betriebsrat zu wählen (§ 9 BetrVG)

Ausführlichere Beantwortung zu diversen Fragen zu diesem Thema gibt es u. a. hier: http://www.betriebsrat-ist-besser.dgb.de/betriebsrat/faq_html

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Oliver

08.02.2006 um 14:24 Uhr

Hallo Eine Neuwahl kann nur alle vier Jahre erzwungen werden. Alles andere ist nur Theorie. Wieso möchtet Ihr denn neuwahlen erzwingen?

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