Erstellt am 08.02.2006 um 11:06 Uhr von Norden
Wenn schon ein BR existiert, dann sollte jetzt gewählt werden.
Erstellt am 08.02.2006 um 11:12 Uhr von olaf0412
Die Betriebsratswahlen finden regelmässig alle 4 Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt (§ 13 BetrVG).
Bei 70 Wahlberechtigten sind 5 Mitglieder in den Betriebsrat zu wählen (§ 9 BetrVG)
Ausführlichere Beantwortung zu diversen Fragen zu diesem Thema gibt es u. a. hier: http://www.betriebsrat-ist-besser.dgb.de/betriebsrat/faq_html
Erstellt am 08.02.2006 um 13:24 Uhr von Oliver
Hallo
Eine Neuwahl kann nur alle vier Jahre erzwungen werden.
Alles andere ist nur Theorie.
Wieso möchtet Ihr denn neuwahlen erzwingen?