Dauerkranker Kollege steht auf der Vorschlagsliste - geht das?
Ein Kollege hat sich für die BR-Wahl aufstellen lassen - dieser ist allerdings seit 1 Jahr komplett krankgeschrieben. - wir fragen uns, ob das möglich ist. ER ist nie im Betrieb - wie soll er da vernünftig als Betriebsratmitglied mitwirken?
Community-Antworten (3)
08.02.2006 um 08:45 Uhr
Ist diese Frage als Mitglied eines Wahlvorstandes gestellt?
Natürlich darf er sich aufstellen lassen. Auch Mütter und Väter in Elternzeit dürfen wählen und gewählt werden. Und bei einem kranken Arbeitnehmer sieht das nicht anders aus. Beide Gruppen haben einen bestehenden Arbeitsvertrag. Wenn der Erkrankte gewählt wird und wegen seiner Krankheit als ordentlich gewähltes Mitglied nicht an den Sitzungen teilnehmen kann, dann rutscht ein Ersatzmitglied nach.
08.02.2006 um 08:51 Uhr
Ich frage für einen Kollegen aus dem Wahlvorstand - da ich Internetzugang habe.
08.02.2006 um 09:18 Uhr
Dann kannst Du dem Wahlvorstand sagen, dass nichts gegen diesen Arbeitnehmer spricht. Zumal ja noch eine Wahl stattfindet, in der die Mitarbeiter mit ihrer Stimme beeinflussen werden, wer sie vertritt. Außerdem kann es nie sagen ausreichend Kandidaten/BR-(Ersatz)mitgieder zu haben. Schließlich hat der Wahlvorstand den Arbeitnehmer ja auch auf die Wählerliste gesetzt, oder?
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