Persöhnlichkeitswahl - Wieviele Personen kann (muss) ich wählen?
Wieviele Personen kann (muss) ich wählen, wenn der neue Betriebsrat aus 13 Personen besteht? Es ist eine Persönlichkeitswahl
Community-Antworten (1)
08.02.2006 um 00:09 Uhr
Bei einer Persönlichkeitswahl hat der Wähler so viele Stimmen, wie Kandidaten/innen zu wählen sind; in Ihrem Fall also dreizehn. Der Wähler kann also bis zu 13 Stimmen abgeben. Eine Mindestzahl gibt es nicht, kumulieren - d.h. mehrere Stimmen pro Kandidat/in - auch nicht.
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