Wählerliste - sind Kollegen mit Zeitverträgen wählbar?
Sind Kollegen mit Zeitverträge wählbar?
Community-Antworten (1)
06.02.2006 um 20:34 Uhr
Auch AN mit einem befristeten Vertrag können an der BR Wahl teilnehmen und sich als Kandidaten aufstellen lassen. Wird der AN in den BR gewählt, muss der befristete Vertrag # nicht # in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt werden. Der Vertrag endet wie vereinbart. Der AN scheidet am Ende seines befristeten Vertrages aus dem Betriebsrat aus und ein Ersatzmitglied rückt nach.
Basis: BetrVG § 8 Wählbarkeit (1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt. (2) Besteht der Betrieb weniger als sechs Monate, so sind abweichend von der Vorschrift in Absatz 1 über die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit diejenigen Arbeitnehmer wählbar, die bei der Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind und die übrigen Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen.
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