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BR-Wahl wählbarkeit / Stützunterschriften

S
stoffel
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin Wahlvorstand.

1.Wie können wir sicherstellen (müssen wir das überhaupt?), dass die Stützunterschriften erst nach Abschluss der jeweiligen Vorschlagsliste gesammelt werden?

  1. Sind MutterschaftsvertreterInnen bei entsprechend langer Betriebszugehörigkeit wählbar?

  2. Sind Mitarbeiter mit Zeitverträgen (Stückverträge im Theater), die zwar länger als 6 Monate laufen, aber 4 Tage nach der Wahl enden, wählbar ?

über baldige Antwort freut sich

stoffel

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Community-Antworten (2)

D
delagundula

04.03.2010 um 07:36 Uhr

Hallo WV Stoffel,

zu 1. wie steht es mit der Kommunikation zwischen Wählern un WV ?

zu 2. Ja.

zu 3. Ja. ( imho wäre es eine verdammt kurze Amtszeit) ;-)

A
AndreasTH

04.03.2010 um 16:18 Uhr

hallo

zu 1. könnt Ihr nicht sicherstellen...solange die Liste gültig ist ist daran nichts auszusetzen...sobald aber ein Bewerber gestrichen oder die Reihenfolge der Bewerber geändert wurde ist die Liste ungültig..woher sollt Ihr Wissen wann da was verändert wurde

  1. ja

  2. ja stimme dalagundula zu...sehr kurze Amtszeit

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